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Forum / Allgemeines

Kindergeldnachzuhalung  

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kimborgmann
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11 Jahren  ago  

Hallo Ich habe eine Frage bezüglich der Nachzahlung vom Kindergeld ich arbeite seit knapp 17 Monaten in Lux habe aber erst vor 1 Monat Kindergeld beantragt. Jetzt meine Frage bekomme ich eine Nachzahlung von den ganzen Monaten die ich schon beschäftigt bin oder nur ab dem Tag der abgegebenen Antrags? Ein Kollege meinte ich würde eine große Nachzahlung erhalten weil es zurückgerechnet wird seit dem ich in lux arbeite, aber das kann ich mir i wie nicht vorstellen... Danke im Vorraus für euere Antworten


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Schau mal hier:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocations-familiales/index.html

Beginn der Zahlung

Nach der Geburt wird das Kindergeld ab dem Geburtsmonat gezahlt; in allen anderen Fällen wird es ab dem Kalendermonat ausgezahlt, der auf das den Anspruch begründende Ereignis folgt. Bei Einreise des Kindes auf luxemburgisches Staatsgebiet wird das Kindergeld ab dem 1. des Monats gezahlt, der auf den Monat folgt, in dem das die Bedingungen für die Gewährung von Kindergeld erfüllende Kind rechtmäßig in Luxemburg angemeldet wurde. Jede Änderung im Laufe eines Monats wird erst zum ersten des Folgemonats relevant.

...

Verjährung

Der Anspruch auf Kindergeld verjährt 2 Jahre nach Ablauf des Monats, für den das Kindergeld geschuldet wird.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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11 Jahren  ago  

Kindergeld wird bis 24 Monate rückwirkend bezahlt. Zur Antragstellung hier lang: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/allocation-naissance/allocations-familiales/index.html Vergesse nicht, das Einstellen der Kindergeldstelle aus Dtschl. beizufügen.


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kimborgmann
2 Messages

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11 Jahren  ago  

Vielen Dank für Die Info Doch leider bin ich i wie nicht schlauer denn bei mir ist es ein wenig kompliziert. Ich habe 2010 in lux 8 Monate gearbeitet bin dann schwanger geworden ich hatte in der Zeit noch einen befristeten Vertrag also wurde ich logischerweise nicht übernommen. Habe dann meine Elternzeit in Deutschland gemacht. Danach habe ich mich wieder bei meiner alten Arbeitsstelle in lux beworben und wurde wieder eingestellt das war dann im Oktober 2012. Deshalb weiß ich leider nicht ob es jetzt verjährt wäre... Da auf meinen Lohnabrechnungen auch immer steht "Eintritt 2010" unbefristet obwohl ich eine Zeitspanne von einem Jahr hatte in der ich nicht in Lux beschäftigt war. Das das auch immer so kompliziert sein muss:confused:


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Fahre zur Kindergeldkasse und kläre es persönlich - immer wieder mein Rat! Dann weißt Du sofort, woran Du bist!


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Masipulami
174 Messages

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11 Jahren  ago  

Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.