Soweit ich das überblicke, besteht Anspruch auf den Differenzbetrag für die leiblichen Kinder;
ausgezahlt wird indessen an den Elternteil, bei welchem diese wohnen.
3.2.2 Welche Bezugsbedingungen gelten für das Kindergeld?
(...)
• Wenn das Kind im Ausland lebt:
Ein Elternteil muss den Luxemburger Rechtsvorschriften sowie entweder der Verordnung EWG 1408/71 oder einem bi- oder multilateralen Abkommen zwischen Luxemburg und dem Wohnsitzland des Kindes unterliegen, je nachdem das Kind
- auf dem Gebiet der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz, oder
- auf dem Gebiet des unterzeichnenden Partnerstaates wohnhaft ist.
3.2.6 An wen wird das Kindergeld gezahlt?
wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind:
an den Elternteil oder die Person, in dessen / deren Haushalt das Kind aufwächst.
CNPF-Broschüre,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035