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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Kindergeldanspruch  

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Jack
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21 Jahren  ago  

Ich bin seit 2 Monaten Grenzgänger. Meine Frau arbeitete bis zu der Geburt unseres 1. Kindes noch, sie ist aber jetzt in Mutterschutz. Das Kind ist sowohl auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen als auch auf meiner Steuerkarte für Luxemburg, ist das so in Ordnung? Oder müßte sie das Kind von ihrer steuerkarte streichen lassen und ich müßte einen Antrag auf volles Kindergeld aus Luxemburg beantragen? Ich bekomme lediglich den Differenzbetrag des Kindergeldes aus Luxemburg.


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dirkangela
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21 Jahren  ago  

Solange deine Frau noch Erziehungsgeld in D bekommt, hat sie noch Anrecht auf Kindergeld in D und du nur auf die Differenz in L. Wenn sie kein Erziehungsgeld mehr bekommt, dann gibts auch kein Kindergeld mehr aus d und du bekommst alles aus L. Habt ihr auch an die Erziehungszulage in L gedacht, wenn deine Frau zuhause bleibt??? Sind monatlich ca. 450€!!!


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Jack
117 Messages

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21 Jahren  ago  

Danke erstmal für deine schnelle Hilfe. an diese Erziehungszulage habe ich gedacht.

Aber trotzdem, ist das egal wenn auf beiden steuerkarten jeweils ein Kind draufsteht??


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dirkangela
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21 Jahren  ago  

Soweit ich weis ja!!! Denn ihr werdet ja in D + L versteuert!!! Wenn es was zu versteuern gibt!!!