Ich bin seit 2 Monaten Grenzgänger. Meine Frau arbeitete bis zu der Geburt unseres 1. Kindes noch, sie ist aber jetzt in Mutterschutz. Das Kind ist sowohl auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen als auch auf meiner Steuerkarte für Luxemburg, ist das so in Ordnung? Oder müßte sie das Kind von ihrer steuerkarte streichen lassen und ich müßte einen Antrag auf volles Kindergeld aus Luxemburg beantragen? Ich bekomme lediglich den Differenzbetrag des Kindergeldes aus Luxemburg.
21 Jahren ago
Solange deine Frau noch Erziehungsgeld in D bekommt, hat sie noch Anrecht auf Kindergeld in D und du nur auf die Differenz in L. Wenn sie kein Erziehungsgeld mehr bekommt, dann gibts auch kein Kindergeld mehr aus d und du bekommst alles aus L. Habt ihr auch an die Erziehungszulage in L gedacht, wenn deine Frau zuhause bleibt??? Sind monatlich ca. 450€!!!