Hallo, ich habe gleich mal 2 Fragen. Der Exmann meiner Freundin, die in Luxemburg arbeitet und in Deutschland wohnt, zieht nach Frankreich. Er möchte seine 18 jährige Tochter, die noch studiert, bei ihm in Frankreich melden. Bekommt meine Freundin dann noch Kindergeldausgleich aus Luxemburg? Die andere Tochter wird demnächst auch studieren, wohnt dann auch nicht mehr zu Hause, wohl noch in Deutschland. Hat man da noch ein Anrecht auf KIndergeld? Vielen Dank im Voraus