Hallo Manni,
während des Zivildienstes gibt es kein Kindergeld mehr. Die Zeit des Zivildienstes wird aber nach dem 27. Lebensjahr der Bezugsdauer für das Kindergeld wieder zugeschlagen sofern das Kind sich noch in Ausbildung befindet.
Bei der Leerlaufzeit zwischen zwei Abschnitten kommt es auf die Länge der Unterbrechung an. Sofern die Unterbrechung zwischen Schulabschluss und Beginn des Zivildienstes nicht länger als vier Monate beträgt wird das Kindergeld weiter gezahlt. Ist die "Pause" länger als vier Monate, fällt das Kindergeld bereits zu Beginn der Unterbrechung weg. Also, eventuell zurück zu zahlen.
Gruss
Comptablelux