Habe bisher das Kindergeld aus Lux. erhalten, da beide Elternteile in Lux. arbeiteten. Nach der Scheidung leben die Kinder bei der Mutter in D (Arbeit in Lux.), der Vater arbeitet nun in Deutschland. Woher kommt in diesem Fall das Kindergeld?
Wenn Kindergeld zu zahlen ist, hat das Wohnland (hier also D) den Vortritt. Das Beschäftigungsland (hier bei der Mutter L) kommt erst ins Spiel, wenn D gar nicht oder weniger zahlt als in L.
Ich meine daher, dass erst in D der Antrag zu stellen ist; mit diesem Bescheid kann man dann den Antrag in L vervollständigen.
Zahlungsempfänger ist der Elternteil, wo die Kinder wohnen.
Kindergeld beantragen, edito du 12/08/2004 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=609
Mehr Infos zu Leistungen aus L für die Familie,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035
Zu Kindern nach dem Einkommensteuerrecht in L:
Wann sind Kinder Kinder?, edito du 05/04/2005, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=849