mein Lebensgefährte hat in D 0,5 Kinder auf der Steuerkarte. Nach Erhalt des Steuerbescheids, haben wir gesehen, dass das halbe Kindergeld wieder an den Staat zurückgezahlt wird. Kann das sein? Kann ich dann einen höheren Differenzbetrag von der CNPF bekommen? Kennt jemand vielleicht ein ähnlichen Fall? Gruss Dragongirl
in Deutschland ist Kindergeld und die Berechnung des Kinderfreibetrages getrennt zu sehen. Einmal gibt es das Kindergeld monatlich ausgezahlt. Dann erfolgt über die jährliche Einkommensteuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung, d.h. es wird nachgerechnet, ob der Kinderfreibetrag oder das bereits ausgezahlte Kindergeld günstiger ist. Wenn das Kindergeld günstiger ist, bleibt alles beim alten. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, dann wird der Differenzbetrag über die Einkommensteuererklärung angerechnet.