Ich war heute bei der Kindergeldstelle in Luxembourg und habe dort nachgefragt und folgendes erfahren:
1.) Wenn der Kindergeldanspruch wie in meinem Fall in 2010 in Deutschland, weil das Kind 25 Jahre alt wird, ist lediglich eine Bestätigung der Kindergeldstelle in Deutschland nötig, dass der Kindergeldanspruch enfallen ist, weil das Kind 25 Jahre alt wurde. Diese ist der Kindergeldstelle in Luxembourg vorzulegen und dann wird unter Berücksichtung der weiteren Ausbildung weiterhin Kindergeld gezahlt. Notwendige Unterlagen wie Ausbildungsnachweise, Meldebescheinigungen etc. werden angefordert. Es gibt auch keine wirklichen Probleme, wenn das Kind nicht mehr zuhause gemeldet ist. Es ist jedoch dann zu klären, ob das Kind oder die Eltern das Kindergeld bekommen. Gezahlt wird in jedem Fall. An dieser Stelle Vielen Dank an dirdkangela!
2.) Der Service bei der Kindergeldstelle in Luxembourg ist vorbildlich. Ich war heute dort. Ich bekam sehr kompetente Auskunft und ich musste lediglich eine halbe Stunde investieren.
3.) An butz: Normalerweise ist bei einem Kind, das 18 Jahre alt wird nichts spezielles zu tun, solange es sich in Ausbildung befindet. Es sind weiterhin die Ausbildungsnachweise zu liefern und die Haushaltsbescheinigungen. Allerdings ist in Deutschland zu beachten, dass ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres, für das Kind eine separate Haushaltsbescheinigung zu beantragen ist, da volljährige Kinder nicht mehr in der Haushaltsbescheinigung der Eltern enthalten ist. Es sind also dann die Haushaltsbescheinigungen der Eltern und des betreffenden Kindes gemeinsam einzureichen. Bei dieser Gelegenheit: Wenn man bei der Beantragung der Haushaltsbescheinigung in der VG Konz anzeigt, dass diese für die Kindergeldstelle in Luxembourg benötigt wird, ist diese übrigens gebührenfrei.
Sollten weitere Fragen offen sein, einfach in Luxembourg vorbeigehen, Ausbildungsnachweise etc. mitnehmen und dort vorsprechen.