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Kindergeld in Lux  

Anonymous
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17 Jahren  ago  

Hallo,

Ich hatte Kindergeld bei der CNPF beantragt, was mir abgelehnt wurde. Begründung war der Bezug Elterngeld meiner Ehefrau in Deutschland. Desweiteren teilt die CNPF mit, ich hätte keinen Anspruch auf das Kindergeld für die gesamte Elternzeit, in dem Fall 2 Jahre. Elterngeld erhalten wir aber nur für 1 Jahr.

Aus meiner Sicht, zumindest in Deutschland ist Kindergeld und Elterngeld zweierlei. Das Elterngeld ist ja vergleichbar (abgesehen von Bezugsdauer) mit den Zahlungen, die jemand im Rahmen Conge Parental erhällt. Zu der Zeit bekommt er doch aber auch das Kindergeld bzw. die Differenz?

Hat jemand ebenfalls eine derartigen Bescheid erhalten? Was habt ihr gemacht bzw. bringt es etwas, Widerspruch einzulegen?

Merci im Voraus MAWEKO


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Die Sache vor eine gerichtliche Instanz zu bringen, bringt vor allem eines: endlich Klarheit! Am besten man wendet sich an dei Gewerkschaft und lässt einen Präzedenzfall durchgeigen bis vor den Europäischen gerichtshof. Auf einen anderen Weg wird niemals Klarheit geschaffen.

Das kann natürlich dauern. Bis die Sache gerichtlich enstchieden ist, schauen in der Zwischenzeit diejenigen in die Röhre, die keinen Widerspruch eingelegt haben.

(Analoges Verfahren wie bei der Kilometerpauschale in D, die bekanntlich vor das Bundesverfassungsgericht kommen wird. Anders geht es ja auch in D nicht mehr. Wer sich die Kilometer nixcht hat eintragen lassen bzw. keinen Einspruch einlegt, dem geht das von vornherein verloren, egal wie die Gerichte entscheiden werden!)


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Ähnlich ist bei mir: Meine Lebensgefährtin (Beamtin in D) bezog unmittelbar nach der Geburt - also während des 2-mon. Mutterschutzes - Mutterschaftsgeld, danach ging weiter mit Elterngeld (nur noch 10 Monate, da das MG ja angerechnet wird). Kindergeld gibt's ebenfalls aus D. Ich habe wiederum Kindergeld (also Diff.betrag) und Erziehungszulage in L beantragt. Die Antwort war folgende: Für die Zeit des Mutterschutzes wurde der Diff.betrag Kindergeld gewährt, für die restlichen 10 Monate, in der Anspruch auf Elterngeld besteht, wurde nichts gewährt, mit der Begründung, dass die Summe aus Elterngeld D / Kindergeld D größer sei als Erziehungszulage L / Kindergeld L. Sobald aber der Anspruch auf Elterngeld erlischt (bei mir 09/2008), soll ich mich nochmal bei der CNPF melden, dann wird mein Antrag nochmal durchgerechnet. Heißt für mich: Uns steht ab dann Erziehungszulage L + Diff.betrag Kindergeld L zu, da Erziehungszulage L + Kindergeld L > Kindergeld D + 0.


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eifelgaenger0815
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17 Jahren  ago  

Das ist ja ne seltsame Verfahrensweise. Ich würde es verstehen, wenn Kindergeld-D mit Kindergeld-L verrechnet würde, und Elterngeld-D mit Erziehungszulage-L. Dann würde man die Diff. Kindergeld bekommen, und hätte auf die Erziehungszulage keinen Anspruch. Bei uns ist es glücklicherweise so, dass Kindergeld-D und altes Erziehungsgeld-D weit unter den entsprechenden Familienzulagen aus Luxemburg liegen. Wir haben drei Kinder, und da gibts die Erziehungszulage-L ohnehin 4 Jahre lang.

Ich würd trotzdem einen Widerspruch probieren. Mit der Begründung Anspruch auf die Differenz Kindergeld zu haben. Schönen Gruß


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17 Jahren  ago  

Laut Bröschüre CNPF

7.8 Was kann ich unternehmen, wenn mir eine Leistung verweigert wurde? Falls Sie der Meinung sind, dass Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde, können Sie einen schriftlichen Widerspruch gegen die Entscheidung an den CNPF-Vorstand richten. Die Entscheidung des Vorstandes kann vor dem Schiedsamt (Conseil arbitral) der Sozialversicherungen angefochten werden. Das Verfahren ist kostenlos, der Beistand eines Rechtsanwaltes nicht zwingend. Sie müssen beim Sekretariat des Schiedsamtes ein Schreiben in doppelter Ausfertigung - begründet und unterschrieben - einreichen, um gegen den Bescheid zu klagen. Unterschreiben muss immer derjenige, an den der Bescheid gerichtet ist (gegebenenfalls beide Eltern). Die Widerspruchs- und Rekursfrist beträgt jeweils 40 Tage nach der Zustellung des Bescheides durch Einschreibebrief.


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move11
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17 Jahren  ago  

Habe auch einen Ablehnungsbescheid wegen kumlierung des Kindergeldes und Elterngeld erhalten, muss ich jetzt Einspruch einlegen oder einfach nach Ablauf des Elterngeldes nochmal alles beantragen?


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move11
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17 Jahren  ago  

Des weiteren würde mich interessieren wie sich diese Ablehnung auf den Kinderbonus auswirkt. Danke


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Es wäre wichtig zu erfahren, was denn genau abgelehnt worden ist. Und natürlich, wenn es geht, auch warum (Begründung).

Um es nochmals zu wiederholen: Der Kinderbonus ist an die Bezugsberechtigung für das Kindergeld gekoppelt.

Oder anders formuliert: Kinderbonus erhält derjenige, der bei der CNPF als Bezugsberechtigter für das Kindergeld gelistet ist.


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move11
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17 Jahren  ago  

Begründung: es kann kein Unterschiedsbetrag gezahlt werden, die in Deutschland gewährten Leistungen (Kindergeld+Erziehungsgeld) die luxemburger Leistungen ( Kindergeld + Erziehungszulage) übersteigen. Mein Elterngeld läuft im Juli 2008 aus, dann bin ich ja wieder Kindergeld berechtigt. Bekomme ich den Kinderbonus dann nachträglich oder muss im März die Vorraussetzung vorliegen. Wie kommen die eigentlich auf den Wert der lux Leistung er ist in dem Schreiben mit 371,20€ angegeben, ich dachte Erziehungszulage und Ki Geld wäre deutlich mehr??


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Die Leistungstabelle für Familienleistungen ab 1.1.2008 findest Du unter http://www.cnpf.secu.lu/Pages/BAREMES2008-01-EUR.htm

Deutsch unter http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html

Wenn für das Steuerjahr 2008 kein Kinderbonus ausgezahlt wird, so kannst Du den Kinderfreibetrag auf dem Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs oder der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Übersieh bitte nicht, dass für das Kindergeld von der CNPF eine Antragstellung (d.h. ggf. ein neuer Antrag) erforderlich ist.


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move11
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17 Jahren  ago  

heisst das ich muss das Kindergeld jedes Jahr neu beantragen?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Das nicht. Wenn aber der besagte Antrag schon mal abgelehnt worden ist, weiß ich nicht, ob er damit für später hin noch aufrechterhalten gilt. Das sollte man jedenfalls vorher prüfen, bevor es zu spät ist.


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17 Jahren  ago  

In meinem Schreibend er CNPF hat gestanden, dass ich mich sofort nochmal bei ihr melden sollte, sobald in D keine Anspruch mehr auf Elterngeld besteht. Das Amt würde den Antrag dann nochmal prüfen. Von einem neuen Antrag war nicht die Rede.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

OK. Dann dürfte das wohl klar sein, dass der Antrag nicht noch einmal gestellt werden muss.


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17 Jahren  ago  

Hallo

2 Tage nach dem ersten negativen Bescheid habe ich eine Aufstellung darüber erhalten, dass mir Kindergeld für den Zeitraum des Mutterschutz gezahlt wird, was soweit Ok ist.

Werde in den nächsten Tagen mit einem Anwalt prüfen, ob es etwas bringt, in der Sache Widerspruch einzulegen und gegebenfalls ein langwieriges Verfahren in Kauf zu nehmen.