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Forum / Allgemeines

Kindergeld für nicht im Haushalt lebende Kinder  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Ich habe eine Tochter aus erster Ehe,die aber nicht bei mir wohnt und zudem sich im Studium befindet.Frage:Besteht in diesem Falle auch noch die Möglichkeit für sie Kindergeld zu beantrsgen?Wäre dankbar für Auskünfte...


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn ein Kind wegen des Studiums nicht im elternlichen Haushalt aufhält, so rechnet es dennoch steuerlich oder nach dem Kindergeldgesetz zum Hauhsalt der Eltern - sofern es nach Beendigung des Studiums oder in den Ferien dahin zurückkehrt und auch kein eigenes Lohn- oder Gehaltseinkommen erzielt.

Wichtig ist, dass das Kind nachweisbar einen längerfristigen Schul- oder Ausbildungsgang absolviert (Vollzeit, kein Fernstudium!).