Ich habe eine Tochter aus erster Ehe,die aber nicht bei mir wohnt und zudem sich im Studium befindet.Frage:Besteht in diesem Falle auch noch die Möglichkeit für sie Kindergeld zu beantrsgen?Wäre dankbar für Auskünfte...
17 Jahren ago
Wenn ein Kind wegen des Studiums nicht im elternlichen Haushalt aufhält, so rechnet es dennoch steuerlich oder nach dem Kindergeldgesetz zum Hauhsalt der Eltern - sofern es nach Beendigung des Studiums oder in den Ferien dahin zurückkehrt und auch kein eigenes Lohn- oder Gehaltseinkommen erzielt.
Wichtig ist, dass das Kind nachweisbar einen längerfristigen Schul- oder Ausbildungsgang absolviert (Vollzeit, kein Fernstudium!).