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Forum / Allgemeines

Kindergeld für arbeitsloses Kind?  

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Tabita1962
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18 Jahren  ago  

Ich habe in der Forum-Suche leider nichts zu diesem Thema gefunden... Meine Frage: Mein Sohn beendet diesen Monat seine Ausbildung, wird aber nicht von der Firma übernommen. D.h. er ist ab Februar arbeitslos. Er ist 21 Jahre alt und bekam während der Ausbildung Kindergeld in Lux. Besteht auch während seiner Arbeitslosigkeit Anspruch auf Kindergeld?? LG -Claudia-


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Es muss zuerst das Kindergeld aus dem Wohnland beansprucht werden.

In Deutschland gilt, soweit ich weiß, immer noch:

Das Kindergeld in Deutschland wird gezahlt für ein Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Vom 18. bis zum 27. (geändert?) Lebensjahr kann Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert.

Es gibt jedoch auch Übergangszeiten. Hier muss entsprechend informiert und beantragt werden, damit ggf. das Kindergeld weiterhin bezahlt wird.

Zum Beispiel wenn die Schulausbildung beendet worden ist, die geplante Lehre aber noch begonnen hat oder eine Lehrstelle gesucht, aber noch nicht gefunden ist.

Wer neben der Suche nach der Lehrstelle noch anfängt, mit kleinen Jobs etwas Geld zu verdienen, muss auf Einkommensgrenzen achten, die das Kind nicht überschreiten darf.

http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html


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Tabita1962
8 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo! Vielen Dank...... Wenn ich sie richtig verstanden habe, muss ich jetzt für meinen Sohn Kindergeld in Deutschland beantragen, obwohl wir bisher Kindergeld aus Luxemburg bezogen haben? LG -Claudia-


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich weiß nicht, aufgrund welcher Regelung das Kindergeld aus L bislang gezahlt worden ist (kein Elternteil in D beschäftigt?). Der Regelfall ist, dass selbst wenn das Wohnland 0€ zahlt, das der Kasse in CNPF erst einmal bewiesen werden muss. Also muss man erst in D einen Antrag stellen bzw. die Ablehnung bescheinigen lassen.

Anmerkung: "Das Kindergeld wird künftig nur noch bis zum Alter von 25 Jahren (statt bisher 27 Jahre) gezahlt." Es gibt aber wohl noch Übergangsfristen. Deutschland im Jahre 2007, http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=1651