logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Kindergeld + Erziehungsgeld  

Profilbild von
Sascha
5 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo, kann mir jemand weiterhelfen? Ich arbeite seit 13 Jahren in Lux. und habe zusammen mit meiner Lebenspartnerin (nicht verheiratet) eine Tochter von 2,5 Jahren. Wir leben zusammen in D und haben in D für 12 Monate Erziehungsgeld (Budget 12 Monate a 450 Euro) erhalten. Meine Partnerin ist nicht berufstätig. Nach Antragstellung für Kindergeld + Erziehungsgeld in Lux. sollen wir nun lt. vorliegendem Schreiben der CNPF für 2 Jahre rückwirkend 5088 Euro erhalten Kann das sein ???? .....24 Monate Kindergeld a 181 Euro + 12 Monate Erziehunhsgeld a 473 Euro ....Anspruch ist doch richtig? Kann ich hier Einspruch einlegen?


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

bekommt ihr nicht 154€ Kindergeld aus deutschland?


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Wenn die Partnerin arbeitslos ist, bekommt ihr das gesamte Kindergeld aus L, im Falle der Elternzeit gibt es Kindergeld in D und den Restbetrag aus L. Erziehungsgeld ist nicht abhängig von Arbeitslosigkeit bzw. Elternzeit. Auf jeden Fall zahlt Lux erst nach Vorlage der entsprechenden Bescheide aus D - sei es Kindergeld oder auch Erziehungsgeld. Sind alle Anträge erledigt und die Beträge trotzdem inkorrekt, so hilft eine Nachfrage, auch telefonisch (mittlerweile ist man dort gerne auskunftsbereit), oder einfach mal vorbeigehen. Prinzipiell soltten aus L erstattet werden die Unterschiedsbeträge für die letzten beiden Jahre zwischen den Zahlungen in D bzw. L. Ob es allerdings Besonderheiten gibt bei Nichtverheirateten weiss ich nicht.


Profilbild von
Sascha
5 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Wir beziehen kein Kindergeld in D, habe bei der CNPF auch die Bescheinigung der Kindergeld-Stelle aus D eingereicht.....mit der Bestätigung das D für die Zahlung nicht zuständig ist.