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Forum / Allgemeines

Kindergeld - Einschulung - Beihilfe  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo,

irgendwann hab ich mal irgendwo gehört dass zur Einschulung eine Beihilfe für Bücher etc angefordert werden kann, zusätzlich zum Kindergeld.

Weiss jemand wo und wie und ob überhaupt sowas existiert...?

Kindergeld - in den Listen hier finde ich: 172,36 für ein Kind +15,02 Alterszuschlag 6-11 187,38 Gesamt für ein Kind 6 jahre alt

Nun bekomme ich aber einen anderen Betrag von der CNPF - wie kommt das ???

DAnke

Tom


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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

Dieses Mysterium kann dir wohl nur die CNPF selber erklären und da hilft nur selber vorbeifahren, alles andere ist Glückspiel und ohne jegliche Gewähr;)

Die beihilfe für dies bücher kommt laut meinen Kolleginnen immer im August mit dem Kindergeld ohne sontige Anträge


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Es handelt sich hier wohl um die sog. "allocation de rentrée scolaire" (Punkt 3.6 in der nunmehr schon berühmten CNPF-Broschüre). Sie ist gestaffelt nach dem Alter des Kindes (6 bzw. 12 Jahre und der Anzahl der Kinder). Wird automatisch mit dem August-Kindergeld ausgezahlt, wenn das Kind mindestens 6 Jahre alt ist vor dem 31. August. Wenn das Kind eingeschult wird, bevor es 6 Jahre alt ist, muss der Antrag ausdrücklich gestellt werden.


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Rada
54 Messages

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20 Jahren  ago  

Zur Zeit solltest du nach aktuellem Indexstand 176,67 Grundkindergeld + 15,39 Alterzuschlag = 192,06 erhalten. Im August käme dann die Schulbeihilfe von 107,70 dazu. ( vorausgesetzt, du hast 1 Kind und es gibt vorher keine Indexerhöhung )


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Danke Radawa, dann stimmts ja doch....

Dan schau mer mal ob im August was kommt...


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sydney89
43 Messages

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20 Jahren  ago  

Mein Kind wird erst im September 6 Jahre, aber im August eingeschult. Wo bzw. bei welcher Behörde muss man diesen Antrag stellen ? Danke


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

diese 192,06 ist das volle Kindergeld für ein Kind.

Ich hab gehört/gelesen das man als D der in D wohnt auch in D Kindergeld bekommt und das dasnn in Lux nur die Differenz zum Kindergeld in D gezahlt wird.

Diese 192,06 können doch aber nicht die Differenz zwischen Kindergeld in D und in Lux sein - oder ???

Wieviel Gesamt-Kindergeld bekommt man für ein Kind wenn man in Lux arbeitet und in D lebt - und von wem bekommt man es ???