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Forum / Allgemeines

Kindergeld - Bitte helft mir, muss das ganz dringend regeln ...  

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consi
41 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich arbeite seit Februar d. J. in Luxembourg vollzeit. Mein geschiedener Ex-Mann in Deutschland. Momentan erhalte ich das Kindergeld von Deutschland und muss den Antrag nun bei der Familienkasse Luxembourg einreichen. Bekomme ich nun das gesamte Kindergeld von Luxembourg oder nur die Ausgleichszahlung. Vielen Dank für eure Unterstützung im Voraus.


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robert381
9 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich gehe mal davon aus, dass du das Sorgerecht hast. In diesem Fall,gehe ich davon aus, das du das volle Kindergeld aus Lux. beziehen wirst.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Achtung, ich habe da eine andere Ansicht: Sorgerecht und Unterhaltsrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich gehe davon aus, dass der unterhaltsverpflichtete Ex seine Alimente anteilig auch mit deutschen Kindergeld bestreiten wird. Die luxemburgischen Anteile des Kindergelds definieren sich aus dem Differenzbetrag zwischen D und L. Im Ergebnis glaube ich, dass Du aus Luxemburg "nur" die Ausgleichszahlung erhältst.


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Manni
129 Messages

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14 Jahren  ago  

Wenn das/die Kind/er bei Dir im Haushalt wohnen, bekommst Du das Differenzkindergeld aus Luxemburg, unabhängig von irgendwelchen Unterhaltsverpflichtungen. Das deutsche Kindergeld bekommt meines Wissens nach auch der, bei dem die Kinder wohnen.


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grenzgaengerin1
23 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo Consi,

ich hatte das gleiche Problem. Gemeinsames Sorgerecht, die Kinder wohnen bei mir, mir stand (sogar per Notariatsvertag) alleine das Kindergeld und die Freibeträge auf der Steuerkarte zu. Ich erkundigte mich bei der luxemburgischen Kindergeldkasse und dort wurde mir gesagt, dass ich erst in Deutschland das Kindergeld einstellen lassen muss, bevor ich in Luxembourg Kindergeld beantragen kann. Hab ich dann auch gemacht. Ca. 6 Wochen nach Beantragung in Luxembourg bekam ich einen Ablehnungsbescheid, da mein Ex-Mann und Vater der Kinder in Deutschland arbeitet und er in Deutschland nun das Kindergeld beantragen müsse. Die deutsche Kindergeldkasse sah das genauso. Einen guten Rat bekam ich dann noch mit: Wenn mein Ex-Mann mir das (mir zustehende) Kindergeld mir nicht überweisen würde, müsste ich klagen. Eine wirklich tolle Regelung für alle Geschiedenen. Mein Ex-Mann bezieht inzwischen das Kindergeld aus Deutschland, ich habe die Differenzzahlung aus Luxembourg bekommen (seit letzten September leider nicht mehr, da beide über 18 sind und studieren). Zum Glück konnte ich mit meinem Ex-Mann die Regelung finden, dass er das Kindergeld an die Kinder direkt überweist. Aber wenn ihr zerstritten seid, würde ich mich auf langwierige Verhandlungen vorbereiten!:sad:


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edith2
39 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo Consi, ich kann die Aussage von grenzgaengerin1 so nur bestätigen. Es ist zwar nicht nachvollziehbar, aber Dein Exmann muss das Kindergeld in Deutschland beantragen. Hier hat die Zahlung des Kindergeldgeldes nach Einkommensteuergesetz Vorrang vor der Zahlung nach dem Kindergeldgesetz. Ich war in der gleichen Situation und konnte es kaum glauben, da mein Kind bei mir lebt. Bei mir war es sogar so, dass die dt. Kindergeldkasse die Zahlung eigenständig eingestellt hatte, nachdem diese erfahren hat, das ich in Luxembourg arbeite. Mein Ex war jedoch so kulant, meine Kontonummer im Antrag anzugeben, so dass ich das Kindergeld bekommen habe. Jedoch hatte ich zu keinem Zeitpunkt Anspruch darauf, dass mir die dt. Kindergeldkasse Auskunft erteilte (bei Rückfragen etc.) Dann kam der Zeitpunkt wo die Zahlung wieder eingestellt wurde, weil mein Ex einen Fragebogen (ob sich was verändert hat) nicht ausgefüllt hat. Da ich aber wieder verheiratet bin, konnte mein neuer Mann (Stiefvater meines Sohnes) den Antrag bei der dt. Familienkasse stellen. Und tatsächlich hat er Vorrang vor dem Kindesvater da mein Mann ebenfalls in Deutschland arbeitet und sein Stiefkind bei ihm lebt. Echt verrückt die deutschen Gesetzte und für mich nicht nachvollziehbar.... Ich wünsche Dir, dass Du Dich mit Deinem Ex einigst und nichts einklagen musst!!