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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Kindergeld bei Trennung  

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Tabita1962
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17 Jahren  ago  

Hallo! Mein Mann und ich werden ab Januar in getrennten Wohnungen wohnen. Wie ist das mit dem Kindergeld? Wird Luxemburg weiterhin zahlen oder muss ich in Deutschland beantragen? Ich bin ebenfalls berufstätig (Teilzeitstelle 110 Std. im Monat) Wenn Luxemburg weiterhin zahlt, geht das auch auf ein neues Konto, das nur mir gehört?(Mein Mann droht alle Gelder einzubehalten) Ich habe die Scheidung eingereicht....wie ist das wenn wir geschieden sind?? Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet..... LG Claudia


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Das Kindergeld steht dem Kind bzw. dem Sorgeberechtigten zu.

Das Beschäftigungsland zahlt nur insoweit Kindergeld, als keine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Wohnland bestehen.


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Tabita1962
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17 Jahren  ago  

Hallo! So ganz verstehe ich das nicht...sorry. Wann bestehen denn Ansprüche gegenüber dem Wohnland??? Wäre das in meinem Fall so?? Ich bin zwar berufstätig, aber habe nur eine Teilzeitstelle. Sorgeberechtigter wäre ich, denn die Kinder wollen bei mir bleiben. LG Claudia


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Sandy
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17 Jahren  ago  

Das Kindergeld aus Deutschland bekommst dann du, wenn du auch den Antrag stellst. Zur Not würde ich mit einer Meldebescheinigung zur Familienkasse in Deutschland gehen. Der Vater deiner Kinder kann dann mit dem deutschen Kindergeldbescheid die Differenz aus Luxembourg anfordern. Wahrscheinlich wird das dann aber abgelehnt, weil die Kinder nicht bei ihm gemeldet sind und seine Adresse ja auch von deiner abweicht. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht.


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Tabita1962
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17 Jahren  ago  

Vielen Dank....weiss vielleicht jemand ganz sicher wie das ist??? Dann werde ich mich wohl am besten mit der Kindergeldkasse in LU in verbindung setzen....


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Manni
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17 Jahren  ago  

In diesem Fall hat sowohl in D als auch in L derjenige Anspruch auf das Kindergeld, bei dem die Kinder im Haushalt leben (Meldebescheinigung). Wenn einer von beiden in D und einer in L arbeitet, ist das Kindergeld in D zu beantragen und die Differenz in L. Laut Unterhaltsrecht muß dann das Kindergeld ev. anders verteilt werden, bei minderjährigen Kindern halbe/halbe, bei volljährigen für den Unterhaltsleistenden. Nach Scheidung läuft das normalerweise genauso weiter. So war das auf jeden Fall bei mir, spreche aus Erfahrung.


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Tabita1962
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17 Jahren  ago  

Hallo! Also wir haben die ganze Zeit Kindergeld aus Luxemburg bezogen...obwohl ich in D arbeite...die wissen das auf der Kindergeldkasse.....wie kommt denn das?? LG Claudia


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Manni
129 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn Du in D abhängig beschäftigt bist (sozialversicherungspflichtig) und in D wohnst, hast Du normalerweise Anspruch auf deutsches Kindergeld; dann musst Du es auch in D beziehen und kriegst in L nur den Differenzausgleich (wenn Dein Mann dort arbeitet). Wenn da bei Dir nicht so ist, bist Du wohl ein Sonderfall, warum das so ist, ist mir ein Rätsel...