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Kindergeld bei Rentnern  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Mein Vater arbeitet bis vor ein paar Jahren in Luxenburg! Nun darf er aber aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten und bekommt aus Luxemburg nur noch die Frührente (48Jahre) . Meine Mutter hingegen arbeitet in Deutschland. Meine Schwester macht eine Ausbildung. Ich hingen studiere und habe somit kein eigenes Einkommen. Da ich aber schon über 18 Jahre bin wollte ich wissen in wie weit da noch ein Kindergeld anspruch besteht! Ich hab was gelesen von bis zum Vollendeten 27 Lebensjahr! Nur das Problem ist ja das mein Vater nicht mehr in Luxemburg arbeitet (sondern nur noch Rentenansprüche hat) und ich würde gerne wissen ob dann auch noch anspruch in Luxemburg besteht und wer dann zuständig ist! Oder ob meine Eltern das in Deutschland beantragen müssten!


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Wenn Ihr Vater in Luxemburg arbeitet oder von dort eine Pension bezieht und dadurch auf der Grundlage der EWG-Verordnungen oder eines Abkommens über die soziale Sicherheit in Luxemburg sozialversichert ist, haben Sie als Kind Anspruch auf Familienleistungen (max. bis zum 27. Lebensjahr).

Da Ihre Mutter jedoch in Deutschland beschäftigt ist, müssen zuerst die entsprechenden Leistungen in Deutschland in Anspruch genommen werden.

Luxemburg zahlt ggf. den überschießenden Differenzbetrag, aber nur auf Antrag mit dem Beleg über die Höhe der Leistungen aus Deutschland.

http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html