Hallo und Gratulation zu dieser informativen Seite. Da mein Mann demnächst auch zu den Grenzgängern zählt und wir noch so gar keine Ahnung haben, hier mal unsere erste Frage: Wir haben gelesen, dass ein Kindergeldausgleich von Luxemburg gezahlt wird. Wir sind nun eine Patchworkfamilie mit insgeamt 5 Kiddies. Die drei meines Mannes aus erster Ehe leben bei seiner Ex-Frau, welche für diese auch Kindergeld vom deutschen Staat erhält. Meine Kiddies aus erster Ehe wohnen bei mir und meinem Mann. Jetzt hätten wir mal gerne gewußt, für "welche" Kinder hier Kindergeld aufgestockt wird und wo wir die Richtlinien eventuell nachlesen können? Sag jetzt schon mal Danke für ne Antwort. LG Zwergnase
INFO FLASH
Benzin wird in Luxemburg billiger
Im Hinblick auf die Einkommensteuer, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=849
In Bezug auf Kindergeld, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=7
"Damit eine Haushaltsaufnahme vorliegt ist erforderlich, dass ein Kind unter Begründung eines Betreuungs- und Erziehungsverhältnisses in die Familiengemeinschaft aufgenommen wird. Es sind also drei Elemente notwendig:
• Örtliches Zusammenleben (mehr als drei Monate im Jahr) • Materielle Sorge (Versorgung, Unterhalt) • Immaterielle Sorge (Fürsorge, Betreuung)
Die vorrangige Kinderzahlung an denjenigen, in dessen Obhut sich das Kind befindet, erachtet der BFH für verfassungsgemäß, da derjenige nach der Lebenserfahrung auch den höheren Kinderaufwand hat."
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip, http://www.steuernetz.de/homepages/steuerberater_wirtschaftspruefer/pt/PT385.html
Zu den Kindern, die bei Euch leben, hat Meffo sich bereits geäußert. Zu ergänzen sei noch, daß für die drei Kinder aus der ersten Ehe, die Ex Deines Mannes ebenfalls einen Anspruch auf Differenzzahlung in Lux hat. Jedoch kann nur sie den Antrag stellen (obwohl sie vielleicht ansonsten garnichts mit Lux zu tun hat). Diese Zahlungen mindern dann immerhin rechnerisch eine evtl. Unterhaltszahlung Deines Mannes für diese Kinder... Zu beachten ist zudem ein noch evtl. Anspruch auf Erziehungsgeld. Wird in Lux zwei Jahre lang gezahlt (ca. 480,-- €/Monat). Ab dem dritten Kind im Haushalt sogar vier Jahre lang.
aus eigender Erfahrung kann ich sagen das bei in Partnerschaft zusammenlebenden Personen es nicht möglich ist, die Kinder des nichtehelichen Partners auf die Steuerkarte zu bekommen ausser:
Man ist der leibliche Vater oder man adoptiert sie oder heiratet.
Habe diese Aussage von mehreren Personen so im Lux. Finanzamt erhalten trotz Haushaltsbescheinigung und eideststattlicher Versicherung der gemeinsamen Haushaltsführung. Die einfache Haushaltsgemeinschaft reicht de facto nicht