logo site
icon recherche
INFO FLASH
„Gefahr“ kündigt Meteolux für diesen 9. Oktober an
Forum / Allgemeines

Kindergeld Abgangsbescheinigung deutsche Familienkasse  

Profilbild von
alfred99
42 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo,

Da unser Kindergeldanspruch in D seit dem Ende des Erziehungsurlaubs meiner Frau erloschen ist, und nun L die volle Kindergeldzahlung leisten soll, benötige ich für die CNPF von der deutschen Familienkasse eine "Abgangsbescheinigung".

Die deutsche Familienkasse weiss aber nicht, was das für eine Bescheinigung ist (und ich auch nicht).

Kennt jemand dieses Formular oder weiss, was ich der CNPF alternativ anbieten kann?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Wenn man sich nicht über Begrifflichkeiten streiten will, soll die deutsche Kndergeldkasse schlicht und einfach bestätigen, dass die zahlung von KIndergeld eingestellt wurde, weil der Anspruch nicht mehr besteht. Das sollte man wohl noch auf ein Blatt Papier bringen lassen und bestätigen können. Wenn das nicht gehen sollte (weiß der Teufel warum), dann Antrag stellen und Ablehnung des Antrags nach Luxemburg geben.

Behördenkram ist ein Geduldspiel. Wer zuerst die Nerven verliert, hat verloren.


Profilbild von
alfred99
42 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Und gerade beim Begriff scheint das Problem zu liegen, denn den Aufhebungsbescheid über das deutsche Kindergeld habe ich zusammen mit einer Bescheinigung über den Bezugszeitraums (des Kindergelds) bereits der CNPF zugesandt, worauf hin die CNPF nun (zusätzlich) eine "Abgangsbescheinigung" verlangt.

Sollte ich der CNPF einfach mal mitteilen, dass die deutsche Familienkasse nicht weiss, um was es sich handelt, und bitten, mir zu klären, was besagte Abgangsbescheinigung eigentlich ist oder was daraus ersichtlich sein soll?


Profilbild von
Paul
4 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hatte das gleiche Problem. Von der Familienkasse Trier-Land wurde mir dann auf Bitten auch eine Bescheinigung geschrieben. War kein Formular sondern nur ein Drei-Zeiler der Sachbearbeiterin, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Wurde aber so von der lux. Kindergeldstelle akzeptiert. Also: nochmals auf der Kindergeldstelle in Deutschland anrufen und ganz lieb um ein kleines Schreiben bitten. Viel Erfolg!


Profilbild von
alfred99
42 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Dein Wort in Gottes- (oder besser in deutsches Behörden-) Ohr.

Ich habe schon x-Mal telefoniert, zwei Faxe geschrieben, um Rückruf gebeten (und immer schön höflich), aber bisher recht erfolglos. Wegen dieses Schreibens jedoch extra 40 km nach Saarbrücken fahren......na ja.

Ich warte mal noch ein bisschen ab. Meistens mahlen diese Mühlen langsam, aber gründlich.

Und wenn´s dann immer noch nix gibt, frag ich halt mal bei der CNPF nach, ob die bisher eingereichten Unterlagen nicht doch ausreichen.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Was ich ja nicht ganz verstehe: darüber, dass der dt. Kindergeldanspruch erloschen ist, muss es doch irgendein Papier geben? Das müsste doch schon ausreichen!


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo Meffo, Der deutsche Aufhebungsbescheid wurde doch eingereicht (s.o.) - scheint der CNPF aber nicht auszureichen.

Gruss

Martin


Profilbild von
alfred99
42 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Habe ich ja auch schon, wie oben bereits geschrieben, der CNPF geschickt, aber du wirst lachen, am WE habe ich eine Kopie des gleichen Schreibens (über die Aufhebung des Kindergelds) von der deutschen Familienkasse erhalten, aber glücklicherweise mit einem Anschreiben, dass ich diese Kopie bei der CNPF einreichen kann (was ich aber ja schon getan habe).

Werde Kopie und Anschreiben jetzt mal der CNPF zukommen lassen und bin gespannt, wie´s weitergeht.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

So viel Begriffsstutzigkeit geht auf keine Kuhhaut. Wenn es nicht mehr anders gehzt, bleibt dann nur noch gegen den Luxemburger Ablehnungsbescheid Rekurs einzulegen. Aber vielleicht hilft vorher noch ein Brief (Einschreiben mit Rückschein zu empfehlen) an den Direktor der CNPF.