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Forum / Allgemeines

kindergeld  

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gruftmoehre
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17 Jahren  ago  

Hallo, ich hätte mal ne Frage. Ich beziehe für meine Kinder Kindergeld aus Luxemburg. Nun ist es so, dass meine 17-jährige Tochter schwanger ist und nunmehr auszieht. In Deutschland ist es ja so, dass das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird, egal ob das Kind im oder ausser Haus lebt. Wie ist das in Luxemburg? Muss ich nun für meine Tochter in Deutschland Kindergeld beantragen oder läuft das Kindergeld über Luxemburg weiter, obwohl meine Tochter nicht mehr zuhause wohnt? Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. LG Tatjana


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

In der Tat wird in L zur Voraussetzung erklärt, dass das Kind im Haushalt der Eltern lebt. Außerdem hat der Anspruch auf Kindergeld aus dem Wohnland Vorrang gegenüber der Leistung aus dem Beschäftigungsland.

Egal wie man es auch wendet: Es bleibt nur der eine Weg, nämlich 1. einen Antrag in D zu stellen, und darauf 2. mit dem (positiven oder negativen) Bescheid aus D evtl. eine Differenzzahlung (oder volle Zahlung) aus L zu beantragen.