Muss ein "Kind" während des Studiums oder Ausbildung bei einem Elternteil wohnen, um Kindergeld zu erhalten? Fall: Eltern geschieden, Vater arbeitet in Luxembourg, Mutter geringfügig in Deutschland beschäftigt wieder verheiratet mit einem Selbständigen.Kind hat eigene Wohnung Vielen Dank im Voraus für eure Tips Gruss HH1
18 Jahren ago
Solange das "Kind" keine eigenen beruflichen Einkünfte hat, sollte die eigene Wohnung unbeachtlich sein.
Bevor man Ansprüche in Luxemburg stellt, müssen allerdings erst die Ansprüche aus D angemeldet bzw. bestätigt werden (auch 0,00 € Kindergeld).
Zu Deutschland siehe www.familienkasse.de