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Forum / Allgemeines

Kindergeld  

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simo7katze
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen, seit letztem Jahr ist mein Freund in Lux. beschäftigt. Seit dem 1.7.06 wohnt sein 15-jähriger Sohn bei uns in Deutschland im Haushalt. Da ich hier gelesen habe, dass in Deutschland kein Kindergeld bezahlt wird, wenn der Vater ausschließlich in Lux sein Geld verdient und die Mutter nicht arbeitet, haben wir das Kindergeld in Lux beantragt. Die Mutter lebt in Belgien. Da wir nicht sehr erfahren sind im Kindergeld beantragen, da der Sohn bisher bei der Mutter lebte würde ich gerne wissen wer hier in Deutschland zuständig ist speziell Kreis Euskirchen. Denn gestern kam ein Schreiben aus Lux dass die Unterlagen unvollständig wären. Sie benötigen einen Nachweis aus Deutschland, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Aber ist dies nicht selbsterklärend. Desweiteren möchten sie gerne wissen ob die Mutter in Belgien arbeitet und die Anschrift des Arbeitgebers. Wofür? Ausserdem möchten Sie von den belgischen Behörden einen Nachweis, warum kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Ich finde auch dies ist selbsterklärend, wenn die belgische Anmeldung und die deutsche Anmeldung dabei liegt.

Desweiteren wurde darauf hingewiesen, dass sie sehen konnten, dass Zahlungen auf ein Auslandskonto gezahlt werden sollte. Hier wäre mit Gebühren zu rechnen und es könnte bis 3 Wochen dauern. Weiß jemand wieviel. Wenn ich Auslandsüberweisungen mache, zumindestens in EU Länder zahle ich nichts extra. Was kostet denn ein Konto in Lux?

Besonders witzig fand ich den Hinweis, dass telefonisch keiner erreichbar ist. Das sollten wir in Deutschland auch mal einführen. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke Alexandra


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dirkangela
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18 Jahren  ago  

willkommen in der Welt der CNPF!!! Da geht es vielen(allen) so wie dir!!

in D sind die Familienkasse( Agentur für Arbeit) zuständig: Für Euskirchen müßte die Familienkasse Brühl zuständig sein: http://www.agenturfuerarbeit.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=32556&rqc=9&ls=false&ut=0#Anchor4

einfach da nachfragen, die können/dürfen telefonieren;)


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Ab einer Personalstärke von 15 Leutchen soll ein Personalauschuss gewählt werden, dieser bestimmt aus seiner Mitte heraus einen "délégue de sécurité".

Andererseits soll der Unternehmenschef selbst mit der Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit einen "travailleur désigné" bestimmen oder einen externen Berater, der darüber wachen soll (Gesetz vom 17. Juni 1994 betreffend die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz, Mém. A. 2002, S. 6)

Der Unternehmer muss selbst an der Vermeidung von Unfällen interessiert sein, weil er selbst dafür Haftung und Kosten trägt (und sei es auch nur über die Beiträge zur Unfallversicherung und für den entstandenen Arbeitsausfall).


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18 Jahren  ago  

Hallo,

das hört sich kompliziert an - alle Punkte kann ich sicher nicht beantworten.

Zum Prinzip: IMMER erst im Wohnland K-Geld beantragen, erst wenn ein Ablehnungsbescheid vorliegt in Lux Antrag stellen. Die Caisse will immer den Ablehnungsbescheid als Nachweis, dass im Wohnland kein Anspruch besteht bzw. den Nachweis wieviel gezahlt wird für die Gewährung des Differenzbetrags.

Sioweit ich weiss kommt das K-Geld nur dann voll aus Lux wenn beide in Lux arbeiten. In Eurem Fall würde also vermutlich Anspruch auf K-Geld in D bestehen.

In jedem Fall (in D und in L) benötigt man sicher den Nachweis, dass die Mutter in Belgien kein Kindergeld mehr erhält. Nur der Nachweis des Wohnsitzes reicht hier nicht aus. Es wäre ja möglich, dass die Mutter (zu Unrecht) einfach weiter K-Geld bezieht - über die Grenze kann das wohl nicht festgestellt werden.

Also meiner Meinung nach so: Erst K-Geld in D beantragen (mit Nachweis Null-Zahlungen aus Belgien), dann mit Bescheid aus D und Nachweis aus B in Lux - es lebe Europa.

Gruss

Martin

PS: "Da ich hier gelesen habe, dass in Deutschland kein Kindergeld bezahlt wird, wenn der Vater ausschließlich in Lux sein Geld verdient und die Mutter nicht arbeitet" - wo Du das gelesen hast, würde mich interessieren - stimmt so definitiv nicht.


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dirkangela
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18 Jahren  ago  

Sorry meffo, was hat das mit Kindergeld zu tun?!?


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dirkangela
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18 Jahren  ago  

Sorry, martin, aber wenn die Frau nicht eigenständig sozialversichert ist, z.b. noch nie gearbeitet hat, sondern familienmitversichert bei ihrem in L arbeitenden Mann, lehnt die deutsche Familienkasse auch die Kindergeldzahlung, nach meinen Erfahrungen, an und dann zahlt L den vollen betrag. Bei allen anderen Varianten besteht aber ein Anrecht auf Zahlungs des Differenzbetrages, die aber leider nur einmal jährlich nachträglich erfolgt. Ansonten stimme ich dir aber in allem zu


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alfred99
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18 Jahren  ago  

Heisst das auch, dass D die Kindergeldzahlung nicht mehr leistet, wenn die Frau in D nicht mehr sozialversichterungspflichtig arbeitet (z.B. nach Ende des Erziehungsurlaubes), sondern unter 360,- €/Monat verdient, und damit über den Mann in Luxemburg (kranken)versichert ist?

Muss man in diesem Fall die Kindergeldkasse in D über die nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung informieren?


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Stimmt - mein Fehler - die eigenständige Sozialversicherung ist Vorraussetzung für Empfang von K-Geld in D.

Einen Bescheid aus D (Zahlungs- oder Ablehungsbescheid) benötigt man für Lux aber auf jeden Fall. Ob man bei der Familienkasse einfach so - ohne Antrag - eine Bestätigung erhält, dass man keinen Anspruch auf Kindergeld in D hat, weiss ich nicht, ich würde da mal anrufen (in Lux anrufen hat keinen Zweck).

Gruss

Martin


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Richtig - Wegfall der Sozialversicherungspflicht in D = Wegfall der Kindergeldzahlung aus D (z.B. nach Ende Erziehungszeit)

über die geringfügige Beschäftigung würde ich die K-Geldkassen (beide) in jedem Fall informieren - sonst behauptet irgendwann eine Seite, sie hätte gar nicht zahlen müssen und fordert geleistete Zahlungen zurück.

Gruss

Martin


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dirkangela
954 Messages

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18 Jahren  ago  

Und in D gibt ne Ablehnung nur nach antrag so meine Erfahrungen von mir und arbeitern hier aus unserem Werk von 2005/2006, leider!!! Aber in D ist das telefonieren manchmal auch eine Brotlose Kunst ich empfehle auf jeden Fall hinfahren!!!