Hallo, wer hat tipps zum kindergeld aus lux? mein mann ist in L beschäftigt und ich habe eine steuerpflichtige tätigkeit in D aufgenommen, woraufhin die luxemburger kindergeldkasse die zahlungen kommentarlos eingestellt hat.... in schriftlicher form (geschweige denn telefonisch) ist keine auskunft zu bekommen. soweit ich in erfahrung bringen konnte, ist die deutsche familienkasse wieder zuständig, gibt es denn einen ausgleich aus lux? und wenn ja, wie kommt man da ran?
ich gehe mal davon aus, dass ihr in de wohnt, also: 1/ antrag bei der deutschen familienkasse stellen: www.familienkasse.de 2/ die antragsbewilligung der deutschen familienkasse zusammen mit dem lux. antrag auf kindergeld bei der cnpf einreichen (ist der gleiche antrag wie vorher auch: http://www.cnpf.lu/ unter formulaires), die zahlt dann den differenzbetrag zw. dem deutschen und dem lux. kindergeld (dein mann muss antragsteller sein, da er in lu beschaeftigt ist), erhalt einmal jaehrlich
danke für die auskunft, das hilft schon weiter, wie sieht das mit schulgeld aus? ich habe gehört, dass man diesbezüglich auch leistungen aus lu erhalten kann? müssen dazu ebenfalls anträge gestellt werden? ich habe bei cnpf mehrmals angefragt... aber keine reaktion. sind diese langen bearbeitungszeiten so üblich? um kindergeld in de bewilligt zu bekommen, benötige ich wiederum einen aufhebungsbescheid aus lu... ich hab noch nicht mal einen bewilligungsbescheid bekommen.... an diese ignoranz muss man sich erst mal gewöhnen... lg nov.rain
schulgeld fuer kinder, die in de zur schule gehen? also, ich weiss nicht, ob das geht. wenn ja, muss sicher ein antrag gestellt werden, ohne antrag laeuft hier nix (haeufig auch mit nicht...). infos ueber alle leistungen der familienkasse in broschuere der cnpf (link auf deren homepage). lange bearbeitungszeiten sind bei vielen behoerden ueblich, die cnpf macht da keine ausnahme, v.a. telefonisch nicht zu erreichen. manchmal geht es schriftlich, schnell geht es immer, wenn geld zureuckgefordert wird, oder leistungen eingestellt werden, dies v.a. bei der steuerbehoerde. meine empfehlung ist: hingehen, vorstellig werden! anders bekommt man kein gehoer. zu den normalen schalteroeffnungszeiten solltest du oder dein mann dort hingehen und euer anliegen vortragen (nicht vergessen: freundlich sein). alle formulare mitnehmen, die man evtl. gebrauchen kann, auch wenn sie noch so abwegig erscheinen, ansonsten war man umsonst da. bei uns hat die persoenliche vorsprache geholfen. viel glueck!
Falls mit "Schulgeld" die einmal jährliche "allocation de rentree scolaire" gemeint ist, die wird ab dem 6. Lebensjahr automatisch im August ausbezahlt, bei Differenzzahlungen wahrscheinlich mit dem Rest einmal jährlich. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich, es sei denn, das Kind geht vor seinem 6. Lebensjahr schon in die Schule.
danke, das meinte ich, leider ging das in unserem fall nicht automatisch, da man gerade im august die zahlung eingestellt hat, weil ich einen sozialversicherungspflichtigen job in de begonnen habe. also muss ich wohl versuchen,diese leistungen über die differenzzahlung zu bekommen. danke für die info
danke für die tipps, wahrscheinlich sollten wir wirklich bei der behörde vorstellig werden. nur nicht so einfach umsetzbar, da wir in niedersachsen wohnen... und mein mann während der schalteröffnungszeiten in der regel arbeitet. die homepage der cnpf ist leider nur in französisch und da wirds schwierig. 🙂
Wie unter
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035
angegeben, wird von der CNPF eine Übersichtsbroschüre auch in Deutsch angeboten. Das Wichtigste ist dort abgehandelt.