logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Kindergeld  

Profilbild von
piyasa
105 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo,

habe eine Frage zum Kindergeld. Ich habe jetzt erst von der Möglichkeit erfahren, den Ausgleichsbetrag in Lux zu beantragen. Mein Kind ist nun aber schon seit letztem August auf der Welt. Lohnt es sich da noch, den Antrag loszuschicken?


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

du kannst nur gewinnen, insofern lohnt es sich immer.


Profilbild von
piyasa
105 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

aber gibt es denn grundsätzlich eine frist die eingehalten werden muss? ich schick den antrag auf jeden fall ab.ist nur zur info.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

"Anspruchsbeginn: Die Leistungen werden ab dem ersten vollen Monat gezahlt, während dem der Anspruchsberechtigte in Luxemburg arbeitet und sozialversichert ist." CNPF-Broschüre

Dort heißt es dann noch:

"Vorrangiger Anspruch im Wohnsitzland der Familie: Falls der Ehepartner der in Luxemburg beschäftigten Person eine Arbeitstätigkeit im Wohnsitzland der Familie ausübt, hat er einen vorrangigen Anspruch auf die in diesem Land bestehenden Familienzulagen. Die CNPF kann einen Unterschiedsbetrag gewähren, falls die in Luxemburg geschuldeten Beträge die des Wohnsitzlandes übersteigen. Der Unterschiedsbetrag wird in der Regel in Abständen von 6 Monaten oder einem Jahr ausbezahlt, und zwar auf der Grundlage einer vom zuständigen Träger des Wohnsitzlandes ausgestellten Bescheinigung, aus der die während der entsprechenden Zeitspanne gewährten Beträge ersichtlich sind."


Profilbild von
sternchen2
6 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

ja klar weil du alles zurück erstattest bekommst. lg sternchen2