Hallo,
habe eine Frage zum Kindergeld. Ich habe jetzt erst von der Möglichkeit erfahren, den Ausgleichsbetrag in Lux zu beantragen. Mein Kind ist nun aber schon seit letztem August auf der Welt. Lohnt es sich da noch, den Antrag loszuschicken?
"Anspruchsbeginn: Die Leistungen werden ab dem ersten vollen Monat gezahlt, während dem der Anspruchsberechtigte in Luxemburg arbeitet und sozialversichert ist." CNPF-Broschüre
Dort heißt es dann noch:
"Vorrangiger Anspruch im Wohnsitzland der Familie: Falls der Ehepartner der in Luxemburg beschäftigten Person eine Arbeitstätigkeit im Wohnsitzland der Familie ausübt, hat er einen vorrangigen Anspruch auf die in diesem Land bestehenden Familienzulagen. Die CNPF kann einen Unterschiedsbetrag gewähren, falls die in Luxemburg geschuldeten Beträge die des Wohnsitzlandes übersteigen. Der Unterschiedsbetrag wird in der Regel in Abständen von 6 Monaten oder einem Jahr ausbezahlt, und zwar auf der Grundlage einer vom zuständigen Träger des Wohnsitzlandes ausgestellten Bescheinigung, aus der die während der entsprechenden Zeitspanne gewährten Beträge ersichtlich sind."