Hallo, bin gerade dabei den Deutschen Kindergeldantrag für unsere Tochter zu stellen. Meine Frage: Spielt es eine Rolle wer als Antragsteller (ich oder meine Frau) eingetragen wird Oder muß ich als derjenige der in Luxemburg arbeitet auch Antragsteller in Deutschland sein um den Mehrbetrag aus luxemburg zu erhalten. Ich arbeit in Luxemburg meine Frau in Deutschland, bzw. zur Zeit im Mutterschutz
Es spielt sogar eine grosse Rolle, denn bei uns war es so, dass ich (arbeite in L) den Kindergeld-Antrag gestellt hatte (weil ich auch davon ausgegangen bin, das es egal wäre, wer den Antrag stellt) und dieser abgelehnt wurde. Meine Frau musste in D das Kindergeld beantragen, weil Sie dort vor der Geburt gearbeitet hat. Den Ausgleich in L habe dann wieder ich beantragt. (Gleiches gilt für das Erziehungsgeld)
Interessant; in der Vergangenheit musste meine Frau (öfftentlicher Dienst) in D Kindergeld beantragen (da sie Anspruch hat), und ich in Lux die Differenz. Jetzt hat sie ihren komplett Job aufgegeben , d.h. der Arbeitgeber (öffentliche Dienst) stellt die Kindergeld-Zahlungen ein. Wir müssen jetzt also neu beantragen. Frage ist WO: in D oder L? Ich denke nicht, dass es nötig ist, dass man in D arbeitet, um Anspruch auf Kindergeld zu haben. Ich denke, dass der Wohnsitz reicht. Also werden wir (in dem Fall meine Frau) KG in D beantragen. Die Alternative wäre, dass ich nun in L das volle KG beantrage. In dem Fall müsste ich aber sicherlich eine Bescheinigung aus D anbringen, dass ich in D nichts erhalte. Ich denke aber nicht, dass D mir eine solche Bescheinigung ausstellen würde, da meine Frau vermutlich Anspruch hat. ==> Willkommen in Europa 😉