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Forum / Allgemeines

KINDERBONUS TROTZ FREIBETRAG WG UNERHALT ???  

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Frechesding
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17 Jahren  ago  

Hallo, ich werd hier auch nicht schlau. Ex arbeitet in LUX, ich in Teilzeit in D. Bekomme somit die Diff.zahlung aus Lux (wenn sie denn mal kommt). Er hat die Kinder nicht auf der Karte (er fing nach der Trennung erst in Lux an). Er setzt unseren Unterhalt quasi als "Sonderkosten"ab, das geht in Lux bis ca. 600 Euro/Monat. Somit hat er mehr netto, was für alle Beteiligten ja ok ist. Jetzt hat er natürlich Angst, dass ihm das gestrichen wird und ich dafür den Bonus überwiesen ekomme. Natürlich würde er das Geld dann bekommen, aber das würde bei weitem nicht das Geld ausmachen, was er mit dem Freibetrag mtl. mehr auf dem Kto hat. Somit wären die Grundvorraussetzungen unseres Abkommens nicht mehr gegeben und ich bekäme noch weniger Geld von ihm, da sein Netto ja schrumpfen würde. Wer weiß hier was ???


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pseico
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17 Jahren  ago  

das würde mich ja auch mal interessieren..! Kann man wohl aber erst wissen, wenn man die Steuerkarte bekommt.


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Frechesding
63 Messages

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17 Jahren  ago  

Falls Du was Neues erfährst kannst Du Dich ja mal melden.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo Frechesding,

Dein Ex hat die Kinder sowieso nicht mehr auf der Karte, weil das ab dem 01.01.2008 weggefallen ist. Stattdessen bekommen Kindergeldberechtigte, und das scheinst Du zu sein, den Kinderbonus in Höhe von 922,50 Euro ausgezahlt. (Viel diskutiert). In Deinem Fall geschieht das wohl im Juli, da Du nur den Differenzbetrag des KG aus Lux. erhältst. Das Dein Ex allerdings einen Verlust damit macht, glaube ich ehrlich gesagt nicht. Ich habe jetzt schon mehrer Konstellationen durchgerechnet. Sollte Dein Ex-Mann zu den normal bis gutverdienenden gehören, dann macht er sicher kein minus. Eher ein leichtes!!! plus. Erst ab einer bestimmten Gehaltsklasse gibts einbußen. Müsst Ihr Euch, b.z.w. Dein Ex-Mann ausrechnen. Ist also nicht alles so negativ, wie es zunächst scheint. Problem ist in Deinem Fall nur, das Du das Geld wohl ausgezahlt bekommst(im Juli) und Du Dich mir Deinem EX einig werden musst.


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Frechesding
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17 Jahren  ago  

Er hatte die Kinder ja garnicht auf der Karte. Er hat nur den Freibetrag drauf für außerordentliche Aufwendungen. Bleibt ihm das weiterhin ? Er kann knapp 600 Euro dort eintragen und hat somit mehr Netto. Ich bekomme das Diff.Kigeld aus Lux. ER braucht von mir dann immer einen Beleg, dass die Kids bei mir leben und die Vereinbarung mit den Zahlbeträgen.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo Frechesding, das wollte ich ja damit sagen. Er hatte die Kinder nie auf der Karte sondern ein Freibetrag, den er für sie ansetzen konnte. Da Du aber jetzt im Juli die Ausgleichzahlung des KG und den Kinderbonus bekommst, kann Dein Ex den Freibetrag natürlich nicht mehr ansetzen. Der fällt dann weg. Das wäre ja sonst doppeltschön. Es gibt nur noch einige wenige Fälle, bei denen die Eltern nicht kindergeldberechtigt sind, egal in welcher Weise. Diese können dann den Freibetrag bei der nächsten Steuererklärung ansetzen. Im übrigen geht der Kinderbonus an Dich. Du bist kindergeldberechtigt. Ich hoffe Dir geholfen zu haben.


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Daffi1
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17 Jahren  ago  

Hallo. Vegesst aber nichtdas der Kinderbonus zu 50 % an den anderen Ehepartner geht. Das ist wie Kindergeld, wenn es um Unterhalt geht. Ihr könnt teilen, oder den monatliche Unterhalt senken.


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mausi800
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17 Jahren  ago  

Hallo Daffi1 wie kommst du darauf das der Kinderbonus zu 50% an den anderen Ehepartner geht?Über den Kinderbonus gab es bis heute noch kein Gerichtsurteil das der Barunterhaltszahler in irgendeiner Form Anspruch auf diese Zahlungen hat.Im übrigen geht das lux.Kindergeld zu 100% an den Barunterhaltszahler.


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axs01
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17 Jahren  ago  

Hallo, nach meiner Recherche ist es so:

Der Kinderbonus wird an den Kindergeldempfangberechtigten (in Deinem Falls bist Du das, da die Kinder in Deinem Haushalt leben) zusammen mit dem Differenzkindergeld ausgezahlt. Seit diesem Jahr geschieht das monatlich. D.h. du bekommst jeweils mit den Zahlungen um Januar und August neben dem Differenzkindergeld nun auch den anteiligen Kinderbonus für die vergangenen 6 Monate ausgezahlt.

Das Ganze ist u n a b h ä n g i g von dem Sonderausgaben, die Dein Ex auf der Steuerkarte eingetragen hat. D.h. für Deinen Ex ändert sich nix. Er bekommt diese Steuererleichterung auch weiterhin in barer Münze ausgezahlt.

Gruss AXS01


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keineahnung
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17 Jahren  ago  

Hallo Leute,

habe hier sehr interessante Fakten gelesen....bisher war ich immer sehr verwirrt was dieses Thema betrifft. Also: Habe ich das richtig verstanden, dass derjenige, bei dem die Kids leben der KG Berechtigte, auch von der Unterschiedszahlung aus lUX ist? Und der Kinderbonus ist also auch für denjenigen, bzw. für die Kinder? muß der dann hälftig vom Unterhalt abgezogen werden oder nicht? Ich lebe mit meinen 3en in D, bin berufstätig, er in Lux. Wir sind beide getrennt. Bisher hat ER nämlich alles eingestrichen, auch den Bonus und NICHTS davon seinen Kindern abgegeben. Wenn das aber so ist wie ich oben beschrieben habe....wer kann mir sagen wie ich da am besten vorgehen kann was die Anträge angeht? Hab gehört, dass soll in Lux ziemlich kompliziert sein :confused:

Vielen Dank für eure Hilfe.... Gruß keineahnung