Hallo,
allen ein frohes und glückliches neues Jahr. Ich habe folgenden Klärungsbedarf:
Meine Familiensituation:
ich Grenzgänger, in eheähnlicher Lebensgemeinschaft in Deutschland sesshaft mit einem Kind
meine Lebensgefährtin, in Deustchland berufstätig
Bisher wurde meine Tochter auf meiner Steuerkarte eingetragen, da dieses ab diesem Jahr nicht mehr möglich ist, stellt sich für uns die Frage, ob nun meine Tochter komplett auf die Steuerkarte meiner Lebensgefährtin eingetragen werden kann, nach Aussage meiner Lebensgefährtin wäre dieses nach deutschem Steuerrecht jedoch max. nur zur Hälfte möglich
Ich hoffe, mir kann einer helfen
danke