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Forum / Allgemeines

Kinderbetreuungskosten für Grenzgänger  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

In der deutschen Steuererklärung können ab 2006 Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Kindergartenbeiträge führen dann zu erheblichen Steuerreduzierungen.

Bei Grenzgänger gestaltet sich das aber komplizierter, da die Formulare und Steuersoftware diesen Fall wieder einmal nicht hergibt.

mehr dazu: www.steuerlux.eu


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Sandy
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Offline

18 Jahren  ago  

Was bedeutet das? Habe mich noch nicht dran gesetzt für 2006.

Ich arbeite in Luxembourg, mein Lebensgefährte in Deutschland. Unser Kind geht in Luxembourg in die Creche. Die Gebühren zahle ich, weil ich das luxembourger Konto habe. Die Rechnung der Creche läuft über den Namen des Kindes.

Ich hatte vor, die Kosten anteilig bis zur Höchstgrenze sowohl in Deutschland als auch in Luxembourg anzugeben. Ist es nicht egal, aus welchem Land die Rechnung für die Kinderbetreuung kommt?