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Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Kinder- und Erziehungsgeld  

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ALM
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22 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin seit einem Jahr als Grenzgänger in Luxemburg tätig. Nun erwarte ich Anfang 2003 mein drittes Kind. Ich habe gelesen das man in Luxemburg für die Geburt eines Kindes, vom Staat, so eine Art "Begrüssungsgeld" bekommt.

Erhalten das nur Luxemburger, oder Deutsche mit Wohnsitz in Luxemburg oder erhält man dies auch als Grenzgänger? Und wenn ja, was muss ich tun um es zu erhalten?

Ich habe bereits bei der Familienstelle in Luxemburg angerufen, die mir sagte, dass ich keinen Anspruch hätte. Jedoch sage man mir dies auch als ich letztes Jahr nach Erziehungsgeld fragte.

Habe damals trozdem einen Antrag gestellt, und siehe da, es wurde mir bewilligt !!!!!!

Wer kann mir weiterhelfen?

Gruss Helmut


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Hamisso
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22 Jahren  ago  

Familienleistungen („prestations familiales“, das sind im Einzelnen: „l’allocation de naissance“, l’allocation familiale“, „la majoration d’âge“, „l’allocation spéciale pour enfants handicapés“, „l’allocation d’éducation“, „l’allocation de rentrée scolaire“) sind nach luxemburgischen Recht für die im Lande Wohnenden vorgesehen. Haben Grenzgänger Anspruch auf die Geburtsbeihilfe („l’allocation de naissance“)? Für Grenzgänger aus einem Mitgliedstaat der EU oder aus einem Staat, mit dem Luxemburg ein Abkommen abgeschlossen hat, gelten die EU-Regelungen bzw. die durch das Abkommen getroffenen Bestimmungen, wodurch bestimmte Leistungen bis zu einem gewissen Grade exportierbar werden. Das Recht auf eine Leistung bzw. auf den Unterschiedsbetrag, den die luxemburgische Leistung über die im Wohnland der Kinder gewährten Betrag hinausgeht, ist aus dem Arbeitsverhältnis bzw. dem Rentenanspruch abgeleitet. Nach Feststellung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 31.5.2001 (in der Sache C-43/99) ist die Mutterschaftsbeihilfe keine Familienleistung, sondern das, was sie genannt wird, eine „Mutterschaftsbeihilfe“. Soweit das, was ich aus der französischen Broschüre der CNPF entnehmen konnte, die auf der betreffenden Website abrufbar ist. In der Tat äußerst sybillinisch! Von der einen Frage werden wir konsequent zur anderen Frage geleitet: Welche Familienleistungen sind nach EU-Recht zu „exportieren“? Ein ganz pragmatischer Tipp ist aber dennoch festzuhalten (der Ihnen offenbar ja schon beim Erziehungsgeld zum Erfolg verholfen hat): Um einen verbindlichen Bescheid zu erlangen, müssen Sie in jedem Falle einen schriftlichen Antrag an die CNEP einreichen! Mit der schriftlichen Antwort in Händen bzw. einer Anforderungsliste von Formularen und Belegstücken, die Sie liefern sollen, sollten Sie im Stande sein, zu entscheiden, was Sie weiter tun können.


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Es sieht hier ziemlich trübe aus für Kohle. Auf http://www.cnpf.secu.lu/Frames.html gibt es eine Übersicht über die Abkommen, und auch über das Abkommen Luxemburg-Deutschland: CONVENTION ENTRE LE GRAND-DUCHE DE LUXEMBOURG ET LA REPUBLIQUE FEDERALE D'ALLEMAGNE sur la sécurité sociale des travailleurs frontaliers (Extraits) (signée le juillet 1960, approuvée par la loi du 18 août 1962)

Und da heißt es unmissverständlich in Art. 2: (1) La présente Convention est applicable dans le cadre des législations désignées à l'annexe (B) * visé par l'article no 3 du règlement no 3.

* (Annexe B sub Luxembourg: d) les allocations familiales des salariés (ä l'exception des allocations de naissance) ..." Auf Deutsch: Vorliegende Konvention ist anwendbar auf die Famiienleistungen mit Ausnahme der Geburtsbeihilfen.


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ALM
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22 Jahren  ago  

Hallo,

danke erstmal für die Info. Das bedeutet also, dass ich wohl keinen Anspruch auf Geburtsbeihilfe habe. Ist dies denn die einzige Ausnahme? Wie ist es denn, wenn meine Kinder Schulpflichtig werden, habe ich dann Anspruch auf das doppelte Kinderkeld im August?

Was dass beantragen der Geburtsbeihilfe betrifft, reicht da ein formloser Antrag? Für Kinder- und Erziehungsgeld hatte ich Antragsformulare aus Luxemburg bekommen.

Gruss Helmut