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Forum / Allgemeines

Kinder- bzw. Erziehungsgeld  

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om2
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19 Jahren  ago  

Hallo und guten Tag,

ich hoffe mir kann jemand eine Information zu dem in Luxemburg gezahlten Kinder- bzw. Erziehungsgeld geben.

Es sind folgende 2 Situationen: 1. Vater des Kindes arbeitet in Luxemburg, die Mutter bis zur Geburt in Deutschland. Frage: Welcher Staat, Deutschland oder Luxemburg, und in welchem Umfang unterstützt in diesem Fall die werdende Familie ??

2. Vater und Mutter arbeiten beide in Luxemburg, die Mutter gibt Ihren Arbeitsplatz dann bei der Geburt auf. Frage: Was ist in diesem Fall an staatlicher Unterstützung zu erwarten ??

Ich bin mir bewusst, dass es natürlich nur ungefähre Angaben sein können, da das jeweilige Gehalt eine Rolle spielt, aber vielleicht hatte jemand schon mal diese Situation und kann mir eine " ca. Auskunft " geben.

Für eure Antworten im voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüssen

om2


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om2
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19 Jahren  ago  

Hallo,

noch eine Ergänzung zu meiner vorigen Mitteilung:

Der Wohnort der Familie liegt in Deutschland.

Vielen Dank

mfg

om2


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Bei Fall 1: Die Mutter hat Anrecht auf Kindergeld und Erziehungsgeld, nach deutschem Recht, der Vater in L Anspruch auf die Zahlung der Differnzsummen zum L Kinder/Erziehungsgeld, die aber nur 1mal Jährlich ausgezahlt wird, nach momentanem Stand Ende Januar/Februar. Die Mutter hat aber nur Anrecht darauf, solange sie sich im Mutterschutz bzw. Elternzeit befindet., wird sie über die Familienversicherung des Mannes mitversichert, so erlischt der Anspruch in D und L muß voll alles zahlen.

Fall2: Hier sind nur Leistungen aus L zu erwarten, Kindergeld und Erziehungsgeld, Allocation D'Education, ggf. Geld vom Congé familial.

Ich bin momentan mit Kind Nr. 2 genau in Situation Nr. 1;)


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om2
38 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich dank dir schon mal für die information dirkangela.

Weisst du denn eventuell auch, wie hoch ungefähr die Differenz zwischen Fall 1 und Fall 2 sein kann, d.h. was kann man an staatlicher Unterstützung mehr erhalten wenn beide in Lux. arbeiten ??

Danke

mfg om2


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Unterschiede in der Höhe der Leistungen bestehen nur zwischen dem Bezug aus D oder L. Ob einer oder beide in L arbeiten, ändert an der Leistungshöhe aus L nichts.

Die Frage ist also grundsätzlich: Aus welchem Land hat man Anspruch auf Leistung?

Wenn das Wohnland einen Anspruch gewährt, kommt das Wohnland zuerst dran mit zahlen. Wenn zusätzlich aus dem Beschäftigungsland ein Anspruch besteht, zahlt das Beschäftigungsland lediglich die Differenz zur Leistungshöhe des Wohnlands.

Zur Leistungshöhe in L siehe

Die Sozialparameter, wie sie seit 1. Oktober 2005 gelten,

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1113


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om2
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19 Jahren  ago  

Hallo meffo,

ich habe was von einer Lohnfortzahlung in Luxemburg für einen gewissen Zeitraum gehört. Gilt das nur für Luxemburger oder auch für Deutsche ??


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich vermute, Du meinst den Elternurlaub (congé parental).

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1242

Das ist allerdings keine "Lohnfortzahlung", sondern es gibt ein pauschales Ersatzeinkommen, indemnité de congé parental.


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om2
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19 Jahren  ago  

Das meinte ich.

merci


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Der Elternurlaub ist auch für Grenzgänger möglich, die die im Gesetz genannten Anforderungen erfüllen (zB. 12 Monate vorher im selben Unternehmen beschäftigt zu sein und rechtzeitig den Antrag einzureichen!). Es dürfen auch nicht für dasselbe Kind vergleichbare Leistungen vom Wohnland beansprucht werden.