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Benzin wird in Luxemburg billiger
Forum / Allgemeines

Kinder auf der Steuerkarte  

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simo7katze
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wenn 2 Kinder auf der deutschen Steuerkarte sind, aber nicht mit im Haushalt leben, ob dies in Luxemburg bei der Berechnung des Nettoeinkommens Berücksichtigung findet oder ist hier Voraussetzung, dass sie mit im Haushalt leben? Beide Kinder leben in Belgien bei der Mutter, deshalb 2 Kinder und nicht wie üblich jeweils ein halbes. Vielen Dank für Eure Antworten.


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Die Luxemburger Steuerbehörde geht in der Regel von der Haushaltsbescheinigung der dt. Meldebehörde aus. Wenn die Kinder nicht beim Eintragen der Steuerklasse berücksichtigt werden, können die Aufwendungen für sie immer noch bei den Sonderausgaben geltend gemacht werden.


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agulia
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19 Jahren  ago  

Wenn Unterhaltspflicht besteht (Kindesunterhalt) kann ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden...


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simo7katze
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank für Eure Antworten. Es wird Unterhalt bezahlt. Wo muß dieser Freibetrag beantragt werden?


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simo7katze
38 Messages

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19 Jahren  ago  

Ja, es wird Unterhalt für beide Kinder bezahlt. Wo muß dieser Freibetrag beantragt werden und was macht dies monatlich aus? Ist das höhere Netto gleichzusetzen wie hier im Gehaltsrechner bei Angabe von 2 Kindern?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Nach Art. 123 L.I.R. (3) hat ein Steuerpflichtiger Anspruch auf Ermäßigung, wenn im Laufe des Steuerjahres Kinder (unter 21 Jahre alt) Teil seines Haushalts bilden ("lorsqu'il vit sous le même toit"; unter demselben Dach lebt). Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist, kann Art. 127bis in Anspruch genommen werden (auf Antrag Sonderausgabe, max. 3.480 € pro Jahr).

Zu weiteren Abweichungen siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=849

Zum Beantragen auf der Steuerkarte, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=767

Ein Kind macht sich im Steuertarif durch eine Steuerminderung von 900 € bemerkbar (Art. 122).


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xxxdragon
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19 Jahren  ago  

Meffo,

dies stimmt so nicht ganz. Ich selbst bin letzte woche mehrfach abgewiesenm da ich mit der Mutter der Kinder nicht verheiratet bin bzw nicht der leibliche Vater bin oder sie adoptiert habe. Laut Steuerbüro musszum zusammenleben einer dieser 3 Faktoren hinzukommen. Eine schriftliche Ablehnung gab es bei keinem Versuch nur die mündliche ablehnung. Gemeinsamer Haushalt reicht also leider definitiv nicht aus!!!


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich habe ja nicht gesagt, dass das Leben unter demselben Dach ausreichende Bedingung ist. Vielmehr, dass es notwendig ist (Ausnahme: Abwesenheit wg. Ausbildung). Das ist ja im vorliegenden Fall (simo7katze) umstritten!

Siehe den angegebenen Beitrag!