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Forum / Allgemeines

Kinder auf der Lohnsteuerkarte?  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

ich habe folgende frage. Mein Mann und ich haben uns getrennt er arbeitet in Luxemburg ich arbeite nicht. Er muss jetzt die Lohnsteuerklasse wechseln kommen die Kinder(wir haben2) auf seine Lohnsteuerkarte mit drauf?? Oder wie ist das in Luxemburg geregelt. Besten Dank im vorraus


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Auf die Steuerkarte kommen normalerweise nur die Kinder, die im selben Haushalt leben. Für Kinder, die nich im selben Haushalt leben, wofür aber Unterhalt bezahlt wird, besteht die Möglichkeit der Sonderausgaben. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung bei Scheidung bzw. Getrenntleben. In diesem Falle gilt die alte Steuerklasse noch drei Jahre lang weiter. Ich würde in diesem Stile also einfach vorschlagen, ein entsprechendes Schreiben an das Lohnsteuerbüro für Nicht Ansässige zu richten hinsichtlöioch der Aufrechterhaltung der Steuerklasse für die Übergangszeit.


Anonymous
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20 Jahren  ago  

wie sieht die ausnahmeregelung denn aus was muss erfüllt sein damit die alte steuerklasse noch weiter bestehen bleibt?


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teufel
387 Messages

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20 Jahren  ago  

so weit ich weiss, ist die trennung bzw. die scheidung die ausnahme, die dort geregelt wird. d.h. wenn das ehepaar sich trennt (ich denke, es muss eine haushaltsbescheinigung beigefuegt werden, in der die getrennten wohnungen nachgewiesen werden; bei scheidung dann der scheidungsvertrag), kann man auf diese regelung zugreifen


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Manni
129 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo, ich spreche aus eigener Erfahrung: Ob getrennt lebend oder geschieden: die Kinder bekommt der Grenzgänger nur auf die LSt-Karte, wenn sie in seinem Haushalt leben; nachzuweisen über eine Meldebescheinigung. Grundsätzlich bekommt der getrennt lebende in Luxemburg die Steuerklasse 1. Bei einem gerichtlichen Nachweis des Zeitpunktes, ab wann er getrennt lebt, bekommt er auf Antrag in den folgenden 3 Jahren die Steuerklasse 2 (wie verheiratet). Da es diesen gerichtlichen Nachweis in D nicht gibt, kann der Grenzgänger erst ab der Scheidung (Urteil) in den Genuß dieser Regelung kommen. Kindesunterhalt kann man absetzen (Pauschbeträge?), Ehegattenunterhalt erst ab der Scheidung; hier kenne ich die Regelungen jedoch nicht genau, ich habe mal alles auf meiner Steuererklärung angesetzt.


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agulia
170 Messages

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20 Jahren  ago  

Man kann sich für den Kindesunterhalt auch einen Freibetrag auf der Lohnsteuer-karte eintragen lassen. Macht ihn meinem Fall € 290,--/Monat aus. Ich weiss allerdings nicht, ob das der Höchstbetrag ist... Dann hat man's jeden Monat cash mehr und braucht nicht bis zur Steuererklärung zu warten.


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo Manni Würde mich gerne mit dir mal weiter über das ganze unterhalten weil du schon erfahrung damit gemacht hast. Wenn du das hier liest wäre ich sehr froh wenn du dich mal per mail bei mir melden würdest. Meine Mail Adresse: [email protected] P.S. Schreib bitte bei betreff in der Mail deinen nick wo du hier hast rein dann weiß ich gleich wer du bist. Dankeschön