Hallo, meine Tochter hat von der deutschen Familienkasse das Kindergeld gestrichen bekommen, weil es in der Ausbildung mehr als EUR 7680,- per anno verdient. Zitat:" ...mit denen es seinen Unterhalt oder die Kosten seiner Berufsausbildung decken kann..." (Es darf gelacht werden!) Nun zu meiner Frage wie verhält es sich mit dem Kindergeldausgleich in L? Natürlich werde ich diesen Vorgang dort melden, aber hat meine Tochter die Chance, weiterhin den Ausgleich, bzw. das gesamte Kindergeld aus L zu erhalten? Ist die Toleranz der Höhe des Verdienstes für Kinder in der Ausbildung hier höher bemessen? Leider konnte ich in der Suchfunktion hierüber nichts genaues finden. Danke schon mal für Eure Hilfe!
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SP95 steigt (geringfügig)
ja, idschi, ich habe in den letzten tagen und wochen auch schon herzhaft gelacht, was die einkommensempfindung des deutschen staates angeht. ich dneke, die da oben bekommen so hohe diäten und löhne, dass denen völlig das verhältnis für die realität fehlt...
ich drück euch die daumen! sun
Für Luxemburg gilt:
Der Anspruch auf Kindergeld erlischt ab dem 1. des Monats,
· welcher dem Abbruch des Studiums oder der Berufsausbildung folgt;
· welcher dem Erhalt des Abschlussdiploms oder -zeugnisses folgt;
· während dem der Lehrling oder Praktikant einen Lohn in Höhe des beitragspflichtigen Mindestlohnes bezieht;
· während dem der Student, der parallel zu seinem Studium eine Arbeit ausübt, ein Berufseinkommen in Höhe von wenigstens 80 % des beitragspflichtigen Mindestlohnes bezieht, außer wenn es sich um eine nicht länger als 4 Monate dauernde Ferientätigkeit handelt.
Im Fall einer krankheitsbedingten Unterbrechung des Studiums wird die Zeit der Unterbrechung der Studienzeit gleichgestellt. Die Zahlung erfolgt rückwirkend bei der Wiederaufnahme des Studiums, auf Vorlage hin einer ärztlichen Bescheinigung.