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Forum / Allgemeines

Kind unter 10 beschädigt Auto in D -> gg dt. Versicherung in LU klagen?  

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Juhu123
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9 Jahren  ago  

Hallo liebe Gemeinde, ich habe eine Frage an euch, vielleicht weiß ja jemand Bescheid wie das geht.

Und zwar habe ich meinen luxemburger Firmenwagen mit zu meinen Eltern genommen. Dort ist ein Kind, unter 10 Jahre alt, mit seinem Roller dagegengekracht und hat die Tür ordentlich eingedellt. Die Eltern haben mir das sofort gestanden und wir haben das über die Versicherung geregelt - dachten wir... Nun haben wir von der dt. Versicherung ein Schreiben erhalten, dass diese den Schaden nicht bezahlt, da das Kind unter 10 sei und die Aufsichtspflicht nicht verletzt sei und ich sitze auf einer saftigen Rechnung. Meine Frage nun ist, ob ich einerseits nach luxemburger Recht dagegen vorgehen kann und wenn ja, hätte ich überhaupt nach luxemburger Recht Recht?

Ich würde mich riesig freuen, wenn mir da jemand von euch helfen könnte 🙂

Viele Grüße Flycke


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Zuerst einmal hat die Versicherung wohl Recht. Kinder unter 7 sind generell von der Haftung ausgeschlossen, Kinder zwischen 7 und 10 manchmal bzw. im Straßenverkehr immer. Hier muß man als Geschädigter im Einzelfall nachweisen, dass das Kind mit der Situation, die zum Schaden führte, nicht überfordert war oder klar erkennen konnte, das es zu einem Schaden kommt (wenn es z.B. extra mit dem Roller reingefahren ist). Einfach mal googlen, gibt schon jede Menge Urteile hierzu....

Vielleicht haben die Eltern aber auch eine Haftpflicht, die den Schaden von Schuldunfähigen ersetzt - sollte man mit kleinen Kindern immer haben. Dann müsste die Versicherung trotzdem zahlen. Ansonsten bleibst du wohl auf dem Schaden sitzen.


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towi
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9 Jahren  ago  

Dieses Haftungsprivileg besteht eigentlich nicht im ruhenden Verkehr, denn man geht davon aus, dass Kinder nicht vor stehenden Autos geschützt werden müssen. Eine Versicherung sieht dies bestimmt anders, im Zweifel einen Anwalt einschalten und auch klagen.


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Juhu123
10 Messages

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9 Jahren  ago  

Interessante Kommentare, danke grenz2011 und towi! Der Junge war zum Unfallzeitpunkt 8, wenn ich mich nicht täusche. Und das ist ein interessanter Einwand, towi, du sagst also, dass da das Auto geparkt war es sich hier um "ruhenden Verkehr" handelt. Was ist aber mit ihm auf seinem fahrenden Roller? Wenn du Recht hast müsste die Haftpflichtversicherung der Eltern des Jungen zahlen, weil er über 7 Jahre alt ist?

Und das lässt weiterhin meine Frage offen: Wie sieht denn so eine Situation nach luxemburger Recht aus? Und gibt es eine Chance, dass man dieses Recht auf diesen Fall anwenden kann? Mir gegenüber wurde da das EuGvo erwähnt, wonach ich als luxemburger Verbraucher auch in luxemburg klagen kann. Ist da was dran?


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info
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9 Jahren  ago  

Luxemburgerrecht ist nicht, null nada da der Unfall in Deutschland war und das Kind haftet auch nicht.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php


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dragongirl
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9 Jahren  ago  

Unser Kind hatte auch mal ein parkendes Auto beschädigt. Dabei hatten wir aber die Aufsichtspflicht verletzt und daher hat unsere Haftpflicht dann den Schaden übernommen. Ob das jetzt im Nachhinein nochmal bei dir zu ändern ist, kann ich aber nicht sagen.


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Juhu123
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9 Jahren  ago  

Wie wurde denn bei euch begründet, dass ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt? Denn genau das scheint ja einer der oft unüberwindbare Knackpunkt zu sein. (Der andere ist wohl, dass das Kind von der Situation im Verkehr überfordert ist und deshalb die Frage nach verletzer Aufsichtspflicht erst garnicht gestellt werden muss)


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EddieIrvine79
392 Messages

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9 Jahren  ago  

Aus diesem Grund haben wir damals darauf geachtet, dass unsere Haftpflicht auch Schäden bei unter 7-jährigen übernimmt. Denn moralisch würde ich mich schon zur Behebung des Schadens verpflichtet fühlen (besonders bei Verwandten, Nachbarn oder Freunden), wenn mein Kind fremdes Eigentum beschädigt - notfalls auch aus eigener Tasche.

Besteht nicht die Möglichkeit, dass die Eltern die Selbstbeteiligung bezahlen und du es über die Vollkasko abwickelst? Das wären bei mir ca. 500 EUR. Oder besteht seitens der Eltern keine Motivation, den Schaden trotz Absage der Versicherung zu begleichen?


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rollenderrubel
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9 Jahren  ago  

Meiner Meinung nach hat die Versicherung die Zahlung in der Hoffnung abgelehnt, dass du dich damit zufrieden gibst. Ich bin kein Experte, aber ich glaub, dass das rechtlich dünnes Eis ist.

Guck mal den Link an: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php[/URL]

"Wird von einem Kind unter zehn Jahren ein parkendes Fahrzeug beschädigt, kommt eine Haftung des Kindes nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn es sein Fehlverhalten erkennen und sich entsprechend verhalten konnte.

Dies hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich in zwei Fällen entschieden, in denen neunjährige Kinder mit einem Fahrrad bzw. Kickboard parkende Autos beschädigt hatten (BGH, Urteile vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 335/03 und Az.: VI ZR 365/03). Obwohl es sich auch hier um den Unfall eines Kindes im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug gehandelt hat, kommt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs das Haftungsprivileg für Kinder unter zehn Jahren nicht zum Zuge, weil sich der Grund für die haftungsmäßige Besserstellung der Kinder, nämlich deren Überforderung im motorisierten Verkehr, beim Auffahren auf ein parkendes Fahrzeug nicht ausgewirkt hat. Insoweit liegt der Fall nicht anders, wie wenn das Kind mit seinem Fahrrad gegen einen Zaun oder eine Mauer gefahren wäre."

Du müsstest jetzt halt recherchieren, wie sich die Rechtsprechung seit 2005 entwickelt hat. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte das wissen.

Wennd du großes Glück hast, hat dein luxemburgischer Firmenwagen vielleicht eine Zusatzversicherung, die solche Fälle abdeckt, aber das ist wohl eher unwahrscheinlich.


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info
3714 Messages

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9 Jahren  ago  

Hier kann doch eh nur der Fahrzeughalter etwas machen da er der Eigentümer der beschädigten Sache ist. Der Fahrer, sofern das Auto nach Vorgaben benutzt wurde, darf nie in Haftung genommen werden. Da muss sich der Chef schon selbst um sein Auto kümmern, der Fahrer ist hier nur Zeuge.