Hallo liebe Gemeinde, ich habe eine Frage an euch, vielleicht weiß ja jemand Bescheid wie das geht.
Und zwar habe ich meinen luxemburger Firmenwagen mit zu meinen Eltern genommen. Dort ist ein Kind, unter 10 Jahre alt, mit seinem Roller dagegengekracht und hat die Tür ordentlich eingedellt. Die Eltern haben mir das sofort gestanden und wir haben das über die Versicherung geregelt - dachten wir... Nun haben wir von der dt. Versicherung ein Schreiben erhalten, dass diese den Schaden nicht bezahlt, da das Kind unter 10 sei und die Aufsichtspflicht nicht verletzt sei und ich sitze auf einer saftigen Rechnung. Meine Frage nun ist, ob ich einerseits nach luxemburger Recht dagegen vorgehen kann und wenn ja, hätte ich überhaupt nach luxemburger Recht Recht?
Ich würde mich riesig freuen, wenn mir da jemand von euch helfen könnte 🙂
Viele Grüße Flycke