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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Kind und Steuerklasse rückwirkend ?  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Wenn ich mitte des Jahres Vater werde, bekomme ich dann beim Steuerausgleich fürs ganze Jahr die Steuerklasse 2/1 ?

Danke !


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dirkangela
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18 Jahren  ago  

Jawohl!!! es wird für die Versteuerung immer die "günstigste" Steuerklasse des Steuerjahres genommen. Und aufpassen, wenn die "liebe" Steuerverwaltung es nicht berücksichtigt ,wie bei mir. 2. Kind kam am 19.12.2005. Aber beim Steuerausgleich wurde 2/1 angesetzt. Per Einschreiben widersprochen und nach gut 1 Monat kam ein geänderter Bescheid und 1 Woche später der Rest Rückerstattung.


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wienando
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18 Jahren  ago  

Hast Du aber zunächst eine Steuererklärung gemacht, oder? Wir haben am 7.12.2007 Zwillinge bekommen und schon eine Tochter, die auch berücksichtigt wird. Wie muss ich denn da vorgehen?


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dirkangela
954 Messages

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18 Jahren  ago  

wohl am 7.12.2006 😉 Steuererklärung mache ich seit 1998 schon immer Formular aber für 2005, 2006 erst ab 23.2.2007 http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/2005/400Ds_2005.pdf um das geld zurückzubekommen, kannst du auch eine einmalige Rückerstattung machen soweit ich weiß mußte die hier sein. http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2006/163_2006_DE.pdf

@meffo stimmt doch so oder?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Das angegebene Formular ist ja der Lohnsteuerjahresausgleich.

Den kann man machen, wenn es unregelmäßige Einkommensperioden gibt im Laufe des Steuerjahres, zum Beispiel wenn man nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat, oder bei Gehaltsschwankungen.

Wenn man unerschiedliche Einkunftsarten in Luxemburg hat oder über bestimmte Grenzwerte liegt, oder wenn beide Ehepartner in L beruflich tätig sind, usw. ist ESt-Erklärung zwingend.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

In Art. 123 LIR heißt es,dass die Steuerermäßigung für Kinder gilt für die Kinder, die im Laufe des betreffenden Steuerjahres im Haushalt der Familie gelebt haben und die zum 1. Januar des Steuerjahres unter 21 Jahre alt waren. Über Kinder, die im laufe des Jahres erst geboren werden, schweigt sich der zuständige Gesetzesartikel aus.

In "L'Imposition des Non-Résidents" (üpromoculture) heißt es indes auf S. 100, dass für Neugeborene fingiert wird, dass sie das ganze Jahr über schon da waren.

Weitere Info: http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html, Topic: "Steuerkarte"