Hallo,
ich wohne mit meiner Freundin und Ihrem Sohn zusammen. Nun meine Frage: Da ich seit kurzem in Luxemburg arbeite und nun meine Lohnsteuerkarte von Luxemburg beantrage wollte ich mal fragen ob ich das Kind meiner Freundin mit auf der Lohnsteuerkarte angeben kann? Wir sind nicht verheiratet. Meine Freundin war auch noch nie verheiratet. Ihr Kind ist nur zur Hälfte bei Ihr auf der Steuerkarte, die andere Hälfte bei dem Leiblichen Vater. Weil auf dem Formular der Lohnsteuerkarte steht unter einem Punkt: In Ihrem Haushalt lebende Kinder und deshalb wollte ich fragen ob ich Ihr Kind dann mit angeben kann???
mfg Lehni