Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Dienstreisen, also auch für die Erstattung von Fahrtkosten, ist vom Gesetz her nicht fixiert.
Allerdings besagt das Steuerrecht, dass alle Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterliegen. Aufwandsentschädigungen für Dienstfahrten sind jedoch insoweit von der Lohnsteuer befreit, als sie die entsprechenden Sätze, wie sie für den öffentlichen Dienst gelten, nicht überschreiten.
Ich kann schon deswegen keinen bestimmten Betrag in Euro und Cents nennen.
Ich würde als nahe liegenden Weg vorschlagen, sich an das Personalbüro zu wenden mit der Bitte um Aushändigung eines Formblatts für Fahrtkosten- bzw. Spesenabrechnung.
Falls die zugestandenen Spesensätze zu gering erscheinen, sollte man sich selbst bzw. der Personalausschuss) sich das für den öffentlichen Dienst in Luxemburg geltende Regelwerk besorgen. Wenn man gegenüber dem Arbeitgeber auf die dort geltenden Sätze hinweisen kann, ist das zumindest ein Verhandlungsargument (aber auch nicht mehr).
Die Alternative ist wohl immer, keine Dienstfahrten mit eigenem PKW zu unternehmen!