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Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Kilometerpauschale  

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ALM
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22 Jahren  ago  

Hallo ,

ist das Kilometergeld für dienstliche Fahrten eigentlich gesetzlich festgelegt oder kann jede Firma zahlen was sie will?

Bei uns in der Firma werden nur 0,25 Euro bezahlt, habe aber schon gehört, dass in anderen Betrieben mehr gezahlt wird.

Helmut


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Pitt
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22 Jahren  ago  

Bei uns werden 0,38€ je km gezahlt, also ist es wohl unterschiedlich.


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Aufwandsentschädigungen wie etwa Fahrtkostenerstattung sind, soweit sie sich an den Regelungen orientieren, die für den öffentlichen Dienst gelten, von der Lohnsteuer befreit. Um sich die Arbeit zu ersparen, zusätzlich die Lohnsteuer für Fahrtkostenerstattung herauszurechnen, werden sich wohl die meisten Unternehmen an die entsprechenden Regelungen im öffentlichen Dienst halten. Sie müssen sich wohl nicht daran halten, müssen dann aber für darüber hinausgehende Leistungen Lohnsteuer abführen. Das ist mein Eindruck, nachdem ich etwas in einem Steuerbuch gestöbert habe. Ich kann mich jedoch auch täuschen. Denn: Deutschland und Luxemburg sind getrennt durch eine gemeinsame Sprache!


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ALM
66 Messages

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22 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

so ganz habe ich das noch nicht verstanden!!!!! Sind die 0,25 € oder die 0,38 € jetzt richtig?

Vielleicht kannst Du mir dass nochmal in einfachen Worten erklären. Und wie hoch sind die Fahrtkosten denn beim öffentlichen Dienst?

Gruss Helmut


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Meffo
7079 Messages

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22 Jahren  ago  

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Dienstreisen, also auch für die Erstattung von Fahrtkosten, ist vom Gesetz her nicht fixiert. Allerdings besagt das Steuerrecht, dass alle Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterliegen. Aufwandsentschädigungen für Dienstfahrten sind jedoch insoweit von der Lohnsteuer befreit, als sie die entsprechenden Sätze, wie sie für den öffentlichen Dienst gelten, nicht überschreiten. Ich kann schon deswegen keinen bestimmten Betrag in Euro und Cents nennen. Ich würde als nahe liegenden Weg vorschlagen, sich an das Personalbüro zu wenden mit der Bitte um Aushändigung eines Formblatts für Fahrtkosten- bzw. Spesenabrechnung. Falls die zugestandenen Spesensätze zu gering erscheinen, sollte man sich selbst bzw. der Personalausschuss) sich das für den öffentlichen Dienst in Luxemburg geltende Regelwerk besorgen. Wenn man gegenüber dem Arbeitgeber auf die dort geltenden Sätze hinweisen kann, ist das zumindest ein Verhandlungsargument (aber auch nicht mehr). Die Alternative ist wohl immer, keine Dienstfahrten mit eigenem PKW zu unternehmen!