Hallo zusammen, Da ich eine Steuererklärung abgeben möchte, interessiert es mich, ob man in seiner Einkommensteuererklärung in Luxemburg die Fahrtkosten mit einem pauschalen Satz pro km nochmal angeben kann, oder ob dies schon durch den Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte abgegolten ist. Meine Fahrtkosten sind nämlich tatsächlich viel höher da ich über 60 km zur Arbeit fahre. Hat jemand eine Info über eine evtl. KM-Pauschale und deren Höhe (ähnlich wie in Deutschland ?) bzw. eine Übersicht über die Steuerfreibeträge. Vielen Dank für eure Mithilfe. Gruss
INFO FLASH
Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
Ausführliches ist unter "Werbungskosten" hier zu finden: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94 Fahrten Wohnort/Arbeitsplatz sind in Luxemburg durch die Pauschale abgegolten und können daher nicht höher berücksichtigt werden. In Luxemburg können aber evtl. Kreditzinsen geltend gemacht werden. Wenn aber in Deutschland (wegen anderer Einkünfte) noch einmal eine "Generalabrechnung" ansteht, kann man versuchen, in Deutschland die effektiven Kosten für den Arbeitsweg unterzubringen.