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Forum / Allgemeines

kein Kindergeld zwischen Schule und Studium?  

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martine1
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17 Jahren  ago  

Meine Tochter hat im März diesen Jahres ihr Abitur gemacht, jetzt Mitte September hat sie mit dem Studium in Luxemburg begonnen. Von deutscher Seite wurde für die Zwischenzeit weiterhin Kindergeld gezahlt. Die Luxemburger Familienkasse teilte mir aber mit, dass für die Zeit von April bis September keine Unterschiedszahlung gewährt wird. Stimmt das so? Hat jemand andere Erfahrungen gemacht? Vielen Dank für eure Mitteilungen.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Das Kindergeld und die Schulanfangszulage werden bei Studium oder Berufsausbildung bis spätestens zur Vollendung des 27. Lebensjahres weitergewährt, selbst wenn der Studierende heiratet.

Ab dem 18. Lebensjahr muss zu jedem Schulanfang eine Studienbescheinigung eingereicht werden. Bei Semesterstudien gilt dies auch nach den Semesterferien.

A partir de l'âge de 18 ans, un certificat de scolarité doit être présenté à chaque rentrée annuelle ou semestrielle. Ce certificat est réclamé par la caisse moyennant un questionnaire qui vous est transmis 2 mois à l'avance et qui est à retourner, dûment rempli et signé, ensemble avec le certificat qui doit être un original ou une copie certifiée conforme. www.cnpf.lu

Hbat ihr denn nicht dieses Formular von der Kasse zugeschickt bekommen? Dann solltet ihr vielleicht reklamieren. Denn wenn man das Gesetz buchstäblich anwendet, dann jeden Buchstaben bitte!


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martine1
28 Messages

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17 Jahren  ago  

So ganz habe ich das noch nicht verstanden. Die luxemburger Kasse sagt, das von ihrer Seite kein Anspruch besteht, weil die Tochter im Zeitraum zwischen dem Abitur (März 07) und der Aufnahme des Studiums (19.09) keine Schule besucht habe. Die Zahlung wird auch nicht für den September gewährt sondern erst für den Oktober. Kann das so richtig sein.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Da ist nichts zu verstehen, sondern zu handeln: Widerspruch einlegen per Einschreiben! Begründung: Kein Formular von CNPF erhalten; Studienbescheinigung muss laut Gesetz vorgelegt werden zu Semesterbeginn.