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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

kein kinderbonus für grenzgänger ??  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

hallo, lese auf der seite der CNPF.lu folgendes: * Sont exceptées les familles soumises à un régime de prestations familiales réglementé par une convention bilatérale. En effet, seules les allocations familiales peuvent être payées au titre de ces conventions . Toute autre prestation familiale est exclue en l'absence de base légale.

BDEUTET DIES DASS ELTERN VON KINDERN FUER DIE IN L NUR DER AUSGLEICHSBETRAGE ZUM DEUTSCHEN KINDERGELD BEZAHLT WIRD, KEINEN ANSPRUCH AUF DEN BONUS HABEN ?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Das bedeutet es nicht. Wenn Du auf www.cnpf.lu unter der Rubrik "Natonalité et résidence" nachschaust, gibt es dort eine Reihe von Staaten außerhalb der EU, mit denen besondere Abkommen abgeschlossen sind.

Für EU-Bürger treffen diese nicht zu, da für sie die EU-Regelungen zutreffen.

Das heißt für einen Grenzgänger mit EU-Staatsangehörigkeit, dass er in seinem Beschäftigungsland (wenn er nicht in seinem Wohnland selbst noch beschäftigt und sozialversichert ist) der Sozialversicherung angehört und dieselben Ansprüche auf Kindergeld hat wie ein ansässiger Beschäftigter.


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David1976
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17 Jahren  ago  

Nur als Info. Ich habe heute Morgen mit einem Herrn Kieffer aus der Direktion der Steuerverwaltung geredet. Die Grenzgänger kriegen den Kinderbonus mit dem Unterschied zusammen überwiesen.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

"Grenzgänger" ist für das Sozialrecht bzw. die Kindergeldkasse kein Begriff. Es gibt 1. Bezugsberechtigte auf KIndergeld oder keine Bezusgberechtigte; 2. Bezugsberechtigte auf Differenzkindergeld.

Praktisch heißt dies: Wer in Januar 2008 sein Kindergeld bekommt, bekommt damit auch den Kinderbonus in diesen Tagen. Wer ein Differenzkindergeld bekommt, erhält den Kinderbonus voraussichtlich erst zu diesem Zahlungstermin.


Anonymous
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17 Jahren  ago  

super - vielen dank für euer aller beitrag


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Bluepath
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17 Jahren  ago  

Bedeutet es, dass wenn man die Unterschiedzahlung für 2008 erst Ende 2008 erhalten soll, dann muss man auch bis Ende 2008 für den Kinderbonus warten soll ?? Wie können da die Grenzgänger benachteiligt werden ? Die Steuern wurden schon ab Januar reguliert und die Luxemburger erhalten den Kinderbonus schon Ende Januar von der CNPF überwiesen (gestrige Pressemeldung)


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

hallo, Meffo, wir bekommen nur die differenz zum Kindergdld. von Kinderbonus nie was gehört. Muss man den extra beantragen oder wie geht das?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Vom Kinderbonus hört man nichts, den bekommt man. Und zwar Bezieher vom Differenzkindergeld voraussichtlich im Juli dieses Jahres (ohne Gewähr).

Antrag ist nicht erforderlich. Man muss Bezugsberechtigter für das Luxemburger Kindergeld sein.


Anonymous
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17 Jahren  ago  

aha, gute Nachricht! wie hoch ist das?