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Forum / Allgemeines

kassenleistungen für brille und kontaktlinsen  

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Soleil
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19 Jahren  ago  

hallo!

bin jetzt seit eeewigen jahren hier in .lu als grenzgänger und möchte zum allerersten mal auf kassenleistungen aus .lu zurückgreifen.

ich brauche dringend eine neue brille und kontaktlinsen - und habe gehört, dass die cmep alle 3 jahre eine brille und ab -8 dioptren (das ist die maulwurf-version) auch kontaktlinsen sponsort.

ich habe nun meine verordnung und einen fielmann-kostenvoranschlag eingereicht und bekam eine nette info der cmep, dass ich alle deutschen rechnungen bei der barmer in deutschland einreichen muss.

frage a) bekomme ich quasi en direct von der barmer auch die leistungen, die die cmep in .lu anbietet? frage b) macht es alles einfacher, wenn ich nu eine .lu-verordnung hole sowie einen .lu-optiker bemühe?

merci soleil


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Situation ist ziemlich verworren. Liegt vermutlich auch daran, dass die Kasse hier nicht sonderlich an Transparenz interessiert ist.

Aber im Prinzip gilt wohl folgendes: Entweder ein Grenzgänger entscheidet sich für den Arzt / Verordnung oder Optiker in Luxemburg und den Gesamtbezug der Leistungen aus Luxemburg. Dann gilt der Luxemburger Tarif, mit den konventionierten Leistungsanbietern.

Oder er geht in seinem Wohnland zum Arzt / Optiker und wird nach dem Tarif seiner Heimatkrankenkasse abgerechnet.


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Soleil
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19 Jahren  ago  

aaallles klar!

naja, dann wär ich blöde, wenn ich nicht doch alles in .lu angehen würde, oder?

*grins*

vielen lieben dank! susanne brettner


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Zum Thema Transparenz:

"Bitte beachten Sie, dass die Broschüre "zusätzliche Hilfsmittel und Sehhilfen" im Moment nicht zur Verfügung steht" http://www.cmep.lu/formulaires_brochures/all_DemandeBrochuresCMEP_01.htm

Dies war zumindest noch der Stand vor einem halben Jahr:

Die Brille unter EU-Recht betrachtet, edito du 25/08/2005 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1059

Ins Bild gesetzt durch eine neue Brille, edito du 20/08/2005 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1051


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

"# DIE SACHLEISTUNGEN

Die Sachleistungen zugunsten des Grenzgängers und seiner Familienangehörigen werden folgendermaßen übernommen:

* Alle im Land des üblichen Wohnsitzes erbrachten Leistungen werden von der dazu gewählten Kasse des Wohnorts nach den für diesen Träger geltenden Rechtsvorschriften übernommen. * Alle in Luxemburg erbrachten Leistungen werden von der Arbeiterkrankenkasse übernommen, entsprechend den von ihr angewandten geltenden Rechtsvorschriften. * Daraus ergibt sich, daß der Grenzgänger und seine Familienangehörigen die Möglichkeit haben, sich sowohl im Land ihres Wohnorts als auch im Großherzogtum Luxemburg gesundheitlich versorgen zu lassen."

http://www.cmo.lu/mmp/online/website/contenu/frontalier/10_FR.html


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Soleil
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19 Jahren  ago  

sehr geil, vielen dank.

ich geh dann mal nen augenarzt suchen 🙂

soleil