Hallo,
ich frage mich, ob ich "Werbungskosten" in D bei der Einkommensteuererklärung von der Steuer absetzen kann (wie z.B. Rentenversicherung nach Art. 111, KFZ-Versicherung, Bausparvertrag, Privathaftpflicht), die ich bereits in L von der Steuer abgesetzt habe.
Wie sieht die Praxis bzw. Rechtslage hierzu aus? Hat hier jemand Erfahrung?
Gruss