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Forum / Allgemeines

Kann man in L bereits abgesetzte Werbungskosten nochmal in der Steuererklärung in D absetzen?  

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Kienzl
110 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo,

ich frage mich, ob ich "Werbungskosten" in D bei der Einkommensteuererklärung von der Steuer absetzen kann (wie z.B. Rentenversicherung nach Art. 111, KFZ-Versicherung, Bausparvertrag, Privathaftpflicht), die ich bereits in L von der Steuer abgesetzt habe.

Wie sieht die Praxis bzw. Rechtslage hierzu aus? Hat hier jemand Erfahrung?

Gruss


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SteuerPerle
417 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

es können Werbungskosten und Sonderausgaben auch noch bei der deutschen Steuer abgesetzt werden. Wobei hierzu zur Anlage N eine Extra (z.B. Excel-)Anlage erstellt werden sollte und dann nur der um die WErbungskosten verminderte Betrag (Bruttolohn lt. Lohnsteuerkarte) in die Anlage N als ausländische Einkünfte eingetragen werden sollte (spart u.U. eine Menge Steuern). Ich helfe hier auch gerne weiter: info@steuerperle.de