Da die Unterschiede im Arbeitslosengeld zwischen D und Lux ja doch erheblich sind, ist es wirtschaftlich besser, dies aus Luxemburg zu beziehen.
Frage: Wenn man die Kündigung mit einer Frist zB von 2 Monaten erhält und entsprechend flexibel wäre und eine Wohnung in Lux fände, bliebe ja theoretisch noch Zeit von D nach Lux umzuziehen. Kann man dann Arbeitslosengeld aus Luxemburg beziehen, wenn man zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit dann in Lux wohnt?
Danke für Eure Hinweise, Wanadoo