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Forum / Allgemeines

Kann man Aide au Réemploi weiterbeziehen, wenn man nach D umzieht?  

Profilbild von
dara
48 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo! Ich wohne derzeit in L und beziehe neben meinem Gehalt Aide au Réemploi. Was passiert nun, wenn ich nach D umziehen sollte, meinen Job in L aber weiter ausübe? Aide au Réemploi müsste ich doch weiterhin bekommen, oder? Ich denke ja.

Zweite Frage. Insofern ich mal gekündigt werden sollte, dann eine neue Stelle finde, die jedoch befristet ist, sagen wir mal auf 3 oder 6 Monate... Erhält man dann trotzdem auch für diese Beschäftigung die Differenzzahlung, sprich Aide au Réemploi? Habe mal gehört, dass der Vertrag (zumindest der erste, damit der Anspruch überhaupt anerkannt und gewährt wird) mindestens über 18 Monate angelegt sein muss.

Danke für Antworten.

Dara


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Das Minimum von CDD: 18 Monaten ist korrekt, es sei denn es handelt sich um einen Ersatz für Elternurlaub,

"Aide au réemploi", http://www.adem.public.lu/demandeur/aides/aidereemploi/index.html

Den Zuschuss können auch gekündigte Grenzgänger beziehen, sofern sie in L eine andere Stelle finden.

So wie es aussieht, kommt es also in erster Linie auf das vorliegende Beschäftigungsverhältnis an und weniger auf den Wohnort.

Kontaktadressen sind unter dem angegebenen Link zu finden.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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19 Jahren  ago  

Auch die Aide au Réemploi passt sich den zeitlichen Gegebenheiten an. Bin auch davon betroffen. Habe jetzt einen Halbjahresvertrag gehabt und die Aide au Réemploi, die mein alter AG beantragt hatte, erhalten. Habe nur keinen neuen Anschlussvertrag (Hallo Leute, ich suche Arbeit!), so dass die restlichen Anspruchszeiten von noch 42 Monaten mir erhalten bleiben für einen neuen Arbeitgeber. Aber leider ist dieses Thema den AG noch sehr unbekannt. SOOOOO billig bekommt kein Arbeitgeber in Lux einen Arbeitnehmer. Man ist registriert und erhält monatlich nach Einsenden der Gehaltsbestätigung und eines ausgefüllten Formulars an die ADEM ohne Probleme sein 2. Gehalt gezahlt. Man braucht bei dieser Maßnahme nur einen neuen Arbeitsvertrag bei der ADEM vorzulegen. Gruß an alle!