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Forum / Allgemeines

Kann l’Aide au Réemploi verfallen, wenn man einen befristeten Vertrag unter 18 Monaten Laufzeit annimmt?  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo,

der Mann einer Bekannten hat seine Arbeit in Luxemburg verloren (Rationalisierung). Damit hätte er jetzt Anspruch auf Gehaltausgleich (Aide au Réemploi), wenn er eine neue geringer bezahlte Arbeit annimmt (unbefristet oder Zeitvertrag für mindestens 18 Monate).

Weiß vielleicht jemand, ob der Anspruch als solches bestehen bleibt, wenn er einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, der kürzer als 18 Monate ist? Kann er danach immer noch L’Aide au Réemploi bekommen, oder verfällt damit der Anspruch komplett?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Le contrat de travail doit remplir les conditions suivantes:

* contrat à durée indéterminée; * contrat à durée déterminée pour 18 mois minimun; * remplacement d’un congé parental.

Délai d’introduction

La demande doit être introduite par le salarié, sous peine de forclusion, dans les 6 mois qui suivent le reclassement du travailleur

http://www.adem.public.lu/demandeur/aides/aidereemploi/index.html

Wenn der befristete Vertrag unter 18 Monaten liegt, wird keine Aide au Réemploi gewährt. Achtung: Dieser Anspruch besthet auch nur innerhalb von 6 Monaten nach der Entlassung!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Soweit schon klar, vielen Dank Meffo. Folgendes Problem: der Betroffene hat kurz nach seiner Entlassung einen befristeten Vertrag über einen Monat angenommen, der Vertrag wurde dann auch nochmal drei Monate verlängert. Man wird ihm aber anschließend keinen unbefristeten Vetrag anbieten, das weiß er schon. Wenn er nun vor Ablauf der 6-Monatsfrist einen unbefristeten Job findet, kann er dann noch Aide au Reémploi bekommen? Kann man das entsprechende Gesetz zu dem Aide au Reémploi auch irgendwo auf deutsch nachlesen?


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yurra
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17 Jahren  ago  

Gesetze und Reglemente werden hier in Luxemburg nur auf frnzösisch veröffentlicht.

Ruf doch einfach bei der zuständigen Abteilung von der ADEM an. Die können dir ganz sicher weiterhelfen: http://www.adem.public.lu/adem/organisation/orga_maint.html


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Danke für den Tipp. Aus zahlreichen früheren Erfahrungen weiß ich jedoch, dass man dort auch nicht immer eine korrekte Antwort bekommt - leider. Ist wie beim Arzt: 3 verschiedene Ärzte, drei verschiedene Diagnosen 😉

Dachte, dass hier vielleicht selbst schon mal jemand die Erfahrung gemacht hat, und daher weiß, was Sache ist?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Ich möchte mal vermuten, dass die Konstellation, wie im konkreten Fall beschrieben, nicht im Gesetz explizit abgehandeltist. Es ist also praktisch eine Aislegungsfrage. Und in solchen Fällen ist der einzig gangbare Weg, sich mit der zuständigen Stelle bzw. mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und die Sache schon im Vorab zu klären. Und nichzt vergessen, sich die Antwort verbindlich und schriftlich geben zum lassen - weil in der Regel der Sachbearbeiter spätestens nach 3 Wochen krank, in Urlaub oder überhaupt nicht mehr da ist und der nächste aufgrund seiner persönlichen Erleuchtung das wieder schon ganz anders sieht. (Und nicht zu vergessen: ADEM soll auch noch insgesamt reformiert werden: also wieder neue Abläufe und Organisationsstrukturen!)