Hallo,
der Mann einer Bekannten hat seine Arbeit in Luxemburg verloren (Rationalisierung). Damit hätte er jetzt Anspruch auf Gehaltausgleich (Aide au Réemploi), wenn er eine neue geringer bezahlte Arbeit annimmt (unbefristet oder Zeitvertrag für mindestens 18 Monate).
Weiß vielleicht jemand, ob der Anspruch als solches bestehen bleibt, wenn er einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, der kürzer als 18 Monate ist? Kann er danach immer noch L’Aide au Réemploi bekommen, oder verfällt damit der Anspruch komplett?