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Forum / Allgemeines

Kann ich zum Grenzgänger verpflichtet werden?  

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taucher70
5 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich suche direkten Rat oder einen Tipp, wo ich Auskunft erhalten kann.

Folgender Fall: Bin Deutsche, ab Mitte Februar mit einem Luxemburger verheiratet, habe seit Mitte 2004 einen Wohnsitz in Luxemburg angemeldet und arbeite seit Mitte 2004 in Luxemburg mit lux. Steuerkarte. Ich möchte mich fest in Lux. etablieren, jedoch ohne mein Standbein in Dschtl. komplett aufzugeben.

Habe bislang noch einen Wohnsitz in Süddeutschland, möchte aber stattdessen einen Wohnsitz in Konz anmelden, um wie gesagt weiterhin ein Standbein in Deutschland zu haben, und weil wir dort einen Nebenwohnsitz haben werden. ==> Werde ich damit automatisch gezwungen, mich als Grenzgänger zu registrieren, weil grenznaher Wohnsitz? Oder kann ich weiterhin in Luxemburg auf eine von der lux. Gemeinde ausgestellten Steuerkarte arbeiten, und dies trotz Wohnsitz in Deutschland??

Wenn ich Grenzgänger wäre, wäre ich dann automatisch in Deutschland arbeitslosenversichert, rentenversichert und krankenversichert oder alles drei weiterhin in Luxemburg?

Kann mir jemand helfen bitte? Ich verzweifle schier, weil ich nicht weiss, wer mir zuverlässig Auskunft erteilen kann.

Danke für eure Unterstützung! Und einen guten Rutsch ins neue Jahr!


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

"Grenzgänger" ist eigentlich keine juristische Kategorie. Es geht 1. um die Frage, wo man Einkommensteuer zahlen muss, und 2. wo man der Sozialversicherung angehört. Bei einer komplizierteren Situation, etwa mit zwei verschiedenen Wohnungen, wird den Ausschlag geben müssen, wo der "Mittelpunkt des Lebens" ist. Das sollten Sie notfalls mit den betreffenden Stellen abklären, aber erst, wenn Sie selbst schon wissen, welche beruflichen Verhältnisse (Arbeitsvertrag, o. a.) Sie haben werden. Sozialversicherung: www.ccss.lu Einkommensteuer: Steuerbehörde (siehe unsere Link-Seite)


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Lippe
98 Messages

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20 Jahren  ago  

3 Anmerkungen: - Die Lösung mit einem Nebenwohnsitz in D und Hauptwohnsitz in L wird von den deutschen Behörden nicht toleriert. - Ein Ehepaar hat immer einen gemeinsamen Hauptwohnsitz (zumindest nach deutschem Recht bei Wohnsitzen in in D). - Ist der Wunsch nach dem 'Standbein' eher diffus, oder steckt irgendein fester Plan dahinter?


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Hört sich nach Reichsarbeitsdienst an, die Frage. Aber das Problem reduzier sich auf den Nebenwohnsitz in DE. Da sind LU und DE etwas unterschiedlicher rechtsauffassung. Dazu wird jede Behörde erst einmal unterstellen, dass man dort, wo man gemeldet ist, auch steuer- und abgabenpflichtig ist. Der Wohnenede muss erst einmal den Gegenbeweis antreten. Also wirklich die Frage, wozu der Nebenwohnsitz gut sein soll, oder wozu man ihn juristisch so hoch hängen muss. Vielleicht genügt auch eine Postadresse bei Verwandten oder Bekannten?


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tuttu99
3 Messages

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20 Jahren  ago  

ich bin in einem aehnlichen Fall, allerdings aus anderen Gruenden. Es ist nicht moeglich sich sowohl in Lux als auch in D mit einem ersten Wohnsitz anzumelden. Wer in Lux wohnt muss hier seinen ersten Wohnsitz haben, womit ein erster in D ausgeschlossen werden muss. Einen Zweitwohnsitz in D kann man aber nur anmelden, wenn man auch in D seinen Erstwohnsitz hat. Also, das Ganze funktioniert nicht, entweder hier oder dort, aber nicht hier ein wenig und dort ein wenig mehr. Gruss Tuttu


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luxlex
544 Messages

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20 Jahren  ago  

Funktionniert sehr wohl... jedenfalls in Trier... die scheinen Einwohner z brauchen um über 100.000 zu bleiben... daher haben sie keine Abmeldebestätigung aus Lux. verlangt...