Ein Luxemburger erzählte mir kürzlich, dass der Antrag auf Erziehungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann, wenn der Betrieb weniger als 15 Angestellte hat. Weiß jemand ob das stimmt? Wenn ich die Regelungen auf der Internetseite der Caisse Nationale de Prestations Familiales richtig verstehe, kann der Arbeitgeber höchstens den Teilzeit-Elternurlaub über 12 Monate ablehnen und den Vollzeit-Urlaub fordern. Aber kann er ihn auch komplett ablehnen (vorrausgesetzt der/die Angestellte erfüllt alle Bedingungen, die zum Elternurlaub berechtigen)?
18 Jahren ago
Der 1. Elternurlaub/ Vollzeit kann nicht abgelehnt werden.
Der 2. kann vom Unternehmen bis um 2 Monate aufgeschoben werden.
Question 26 u. 27, http://www.cepl.lu/ceplweb/brochures-2004/quest-reponses/03.pdf