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Forum / Allgemeines

Juncker Rente für Grenzgänger  

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Sofia
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19 Jahren  ago  

Hallo, ich bin wohnhaft in Deutschland und arbeite in Luxermburg und habe im letzten Jahr einen S-Pension Vertrag bei der Spuerkees abgeschlossen, d.h. einen zus. geförderten Rentenvertrag gem. Art. 111 LIR, unter dem ich momentan jährlich EUR 1.500,-- in Luxemburg steuerlich absetzen kann. Weiss jemand,wie dieser Vertrag für mich als deutscher Grenzgänger steuerlich in Deutschland zu betrachten ist. Muss ich jetzt schon Zwischengewinne o.ä. in Deutschland versteuern...

Hat jemand damit bereits Erfahrungen? Danke für Feed-back!


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

grundsätzlich gilt immer das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen). Hier greift wohl wieder der Progressionsvorbehalt.


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Sofia
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19 Jahren  ago  

Damit jeder noch mal weiss, worum es geht, hier ein älterer Beirag zu dem Thema :

Der Königsweg zu einem abgesicherten Lebensabend – oder mittelbare Förderung des Finanzplatzes Luxemburgs? Oder beides?!, Beitrag vom 30/09/2002

Das "Loi Rau" ist noch nicht ausgelaufen, schon ist sie da, die "Juncker"-Rente! Was den Deutschen die "Riester"-Rente, ist den Luxemburgern die "Juncker"-Rente, so ist man versucht zu sagen. Doch etwas, was ähnlich ist, ist damit noch lange nicht Dasselbe. Bis heute sind die meisten Deutschen noch nicht recht schlau daraus geworden, was die "Riester"-Rente eigentlich ist bzw. ob und wie man etwa persönlich daraus Nutzen ziehen kann. So ein Urteil fällt schon deswegen schwer, weil die Situation angesichts der verschiedenen Wahlmöglichkeiten sich äußerst komplex darstellt. Im Falle der "Juncker"-Rente sieht die Entscheidungslage vielleicht nicht ganz so aussichtslos aus. "Juncker"-Rente auch für Grenzgänger!

Rückwirkend zum Beginn des Steuerjahres 2002 tritt in Luxemburg eine Neuregelung der Altersvorsorge in kraft. Wer in Luxemburg Steuern zahlt, hat nunmehr die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Zusatzrente aufzubauen. Zu dieser "3. Rentensäule" sind wie beim "Loi Rau" nicht nur die in Luxemburg ansässigen Steuerzahler, sondern auch Grenzgänger zugangsberechtigt, insofern sie mindestens 90 % ihres Einkommens in Luxemburg versteuern.

Freiwillige Zusatzrente mit steuerlichen Vorteilen

Jedes Jahr können je nach erreichtem Lebensalter des Versicherungsnehmers zwischen 1500 und 3200 € maximal an Beiträgen eingezahlt werden. Folgende Staffelung ist hierbei vorgesehen:

Unter 40 Jahre alt 1.500 € 40 - 44 Jahre 1.750 € 45 - 49 Jahre 2.100 € 50 - 54 Jahre 2.600 € 55 - 74 Jahre 3.200 €

Diese Beiträge sind steuerlich voll abzugsfähig. Ehepartner können ggf. zwei Verträge abschließen und so den doppelten Freibetrag in Anspruch nehmen. Dieser ist nicht übertragbar und gilt nur für das jeweilige Steuerjahr. Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen Wertpapier basierten Produkten der Eurozone oder Kapitalversicherungen mit garantierter Auszahlungssumme. Die Mindestlaufzeit beträgt 10 Jahre. Leistungen werden frühestens im Alter von 60 und spätestens im Alter von 75 Jahren ausbezahlt. Sowohl Banken als auch Versicherungen treten als Anbieter auf.

Erlebens- oder Todesfall, einmalig oder monatlich

Mit dem Ablauf der Versicherung kann die angesparte Summe wahlweise

als monatliche Rente oder

zur einen Hälfte als Einmalzahlung und zur anderen Hälfte als monatliche Rente ausgezahlt werden.

Achtung: Rentenzahlungen unterliegen zu 50 % der Steuer; Kapitalzahlungen werden nur mit 50 % des üblichen Steuersatzes versteuert. Stirbt ein Versicherungsnehmer vor dem Stichtag, wird das seitdem in der Versicherung angesparte Kapital dem Bezugsberechtigten bzw. Hinterbliebenen ausgezahlt. Damit sind die Beiträge sind in diesem Fall nicht mehr verloren wie bislang üblich.

Keine "Kasino"-Rente, kein Ersatz für gesetzliche Rentenversicherung

Zugesagte Betriebsrenten sind etwa in Deutschland auch im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sicher, weil der sog. Pensions-Sicherungsverein (PSV) eintritt. Wenn das Versicherungskapital ganz oder teilweise wegen der höheren Rendite in Aktien angelegt wird, ist ein Schutz des Wertes der künftigen Leistungen nicht mehr ganz so einfach. Hier sind jedoch ähnlich wie bei "Riester" gewisse Schutzmechanismen und Optionen je nach Alter und Risikofreude des Vorsorgenden eingebaut.

Wie Finanzminister Jean-Claude Juncker betonte, handelt es sich hier um ein Spar - und Renteninstrument, das keinesfalls die staatliche Rente ganz oder teilweise ersetzen soll. Es handele sich vielmehr um eine absolut freiwillige und komplementäre vermögensbildende Maßnahme. Darin unterscheide sich das Konzept klar von der deutschen "Riester"-Rente, mit die demografischen Probleme in der Zukunft kompensiert werden sollen.

Die Luxemburger Gewerkschaften sind indes eher skeptisch und befürchten, dass damit doch ein Einstieg gefunden werden soll, dem gesetzlichen Rentensystem auf Dauer das Wasser abzugraben.

Zumindest lässt sich ein zentraler Kritikpunkt kaum widerlegen: Diese Zusatzrente basiert auf dem Prinzip der Steuerermäßigung. Profitieren davon kann also nur, wer 1. genügend Steuern zahlt und 2. die Beiträge von seinen Konsumausgaben abzweigen kann. Die Gewerkschaften sähen daher lieber das Projekt der sog. "Negativsteuer" verwirklicht.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich meien doch, dass auch diese Zinseinkünfte unter die Rubrik Kapitaleinkünfte fallen, und dass dafür anzuwenden ist

Die Zinsertragsteuer Richtlinie, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=991

Da die Zinseinkünfte in L anfallen und dort dem Einkommensteuergesetz unterworfen sind, sollten sie in D nicht ein zweites Mal besteuert werden können. Ich würde aber diese Hypothese mir nochmals von der Spuerkees bestätigen lassen!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich habe hier ein Blatt von ING Life Prévoyance vorliegen. Dort heißt es, dass das Produkt sich an Ansässige richtet und Luxemburegr Steuerrecht unterliegt. Als Versicherungsprodukt unterliege es nicht der Quellbesteuerung.

Man muss also genau hinsehen bzw. nachfragen.


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carenka
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19 Jahren  ago  

Hallo Leute,

das hört sich ja interessant an. Mit welchen Anbietern habt Ihr denn so Eure Erfahrungen gemacht. Gibt es welche, die Ihr besonders Empfehlen könnt? Danke schon mal für Eure Tipps.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Régime d'imposition de la prévoyance-vieillesse

ist hier wunderbar beschrieben,

http://www.impotsdirects.public.lu/dossiers/prevoyance/index.html

Bloß kein Wort über Grenzgänger!


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Sofia
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19 Jahren  ago  

Nach Rücksprache mit zwei Steuerberatern (Dt. u. Lux.) komme ich zu dem Bild, dass während der Laufzeit in Dt. keine Steuern anfallen und in Lux. das Produkt voll abzugsfähig ist. Die investierten Fonds sind innerhalb des Produkts nicht quellensteuerrelevant, selbst wenn sie bei einem Direktinvestment dies wären. Besteuerung bei Ablauf in Lux. wie oben beschrieben, in Dt. noch offen und in weiter Ferne. Das DBA sollte aber dafür sorgen, dass man insgesamt nicht mehr bezahlen muss wie für ein dt. Rentenprodukt (fondsgeb. Rentenversicherung). Aber die steuerliche Abzugsfähigkeit in Lux. sorgt natürlich für eine enorme Rendite!!! Ich hab auch mal bei Anbietern rumtelefoniert und die kompetenteste Antwort gab mir mit Abstand die Spuerkees - nur zu empfehlen (P.S. ich bin kein Mitarbeiter dieses Instituts... :-))


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Mir ist eingefallen, dass beim letzten Treffen ein grenzgänger vom fache dabei war. Auf meine E-Mail-Anfrage antwortete mir [email protected]:

Die Junker-Rente, die ich schon öfter an Grenzgänger verkauft habe, ist in dem Wohnortland steuerbar (sprich Deutschland). Das hängt aber nun davon auch ab, wann der Vertrag abgeschlossen worden ist. Stichtag war hier der 1.1.2005 mit dem neuen Alterseinkünftegesetz in Deutschland (nachgelagerte Besteuerung von Lebensvers. und Renten, auch gesetzlicher). Alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind, unterliegen bei Auszahlung der nachgelagerten Besteuerung. Der Grenzgänger muß seine Rente immer in dem Land versteuern, in dem er wohnt, zumindest gilt das für die deutschen. Allerdings sind die Steuersätze für einen deutschen Rentner geringer als für einen Luxemburger. Allerdings gibt es im Moment keine Meldepflicht eines Luxemburger Lebensversicherers an deutsche Finanzämter