Damit jeder noch mal weiss, worum es geht, hier ein älterer Beirag zu dem Thema :
Der Königsweg zu einem abgesicherten Lebensabend – oder mittelbare Förderung des Finanzplatzes Luxemburgs? Oder beides?!, Beitrag vom 30/09/2002
Das "Loi Rau" ist noch nicht ausgelaufen, schon ist sie da, die "Juncker"-Rente!
Was den Deutschen die "Riester"-Rente, ist den Luxemburgern die "Juncker"-Rente, so ist man versucht zu sagen. Doch etwas, was ähnlich ist, ist damit noch lange nicht Dasselbe.
Bis heute sind die meisten Deutschen noch nicht recht schlau daraus geworden, was die "Riester"-Rente eigentlich ist bzw. ob und wie man etwa persönlich daraus Nutzen ziehen kann. So ein Urteil fällt schon deswegen schwer, weil die Situation angesichts der verschiedenen Wahlmöglichkeiten sich äußerst komplex darstellt. Im Falle der "Juncker"-Rente sieht die Entscheidungslage vielleicht nicht ganz so aussichtslos aus.
"Juncker"-Rente auch für Grenzgänger!
Rückwirkend zum Beginn des Steuerjahres 2002 tritt in Luxemburg eine Neuregelung der Altersvorsorge in kraft. Wer in Luxemburg Steuern zahlt, hat nunmehr die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Zusatzrente aufzubauen. Zu dieser "3. Rentensäule" sind wie beim "Loi Rau" nicht nur die in Luxemburg ansässigen Steuerzahler, sondern auch Grenzgänger zugangsberechtigt, insofern sie mindestens 90 % ihres Einkommens in Luxemburg versteuern.
Freiwillige Zusatzrente mit steuerlichen Vorteilen
Jedes Jahr können je nach erreichtem Lebensalter des Versicherungsnehmers zwischen 1500 und 3200 € maximal an Beiträgen eingezahlt werden. Folgende Staffelung ist hierbei vorgesehen:
Unter 40 Jahre alt 1.500 €
40 - 44 Jahre 1.750 €
45 - 49 Jahre 2.100 €
50 - 54 Jahre 2.600 €
55 - 74 Jahre 3.200 €
Diese Beiträge sind steuerlich voll abzugsfähig. Ehepartner können ggf. zwei Verträge abschließen und so den doppelten Freibetrag in Anspruch nehmen. Dieser ist nicht übertragbar und gilt nur für das jeweilige Steuerjahr.
Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen Wertpapier basierten Produkten der Eurozone oder Kapitalversicherungen mit garantierter Auszahlungssumme. Die Mindestlaufzeit beträgt 10 Jahre. Leistungen werden frühestens im Alter von 60 und spätestens im Alter von 75 Jahren ausbezahlt. Sowohl Banken als auch Versicherungen treten als Anbieter auf.
Erlebens- oder Todesfall, einmalig oder monatlich
Mit dem Ablauf der Versicherung kann die angesparte Summe wahlweise
als monatliche Rente oder
zur einen Hälfte als Einmalzahlung und zur anderen Hälfte als monatliche Rente ausgezahlt werden.
Achtung: Rentenzahlungen unterliegen zu 50 % der Steuer; Kapitalzahlungen werden nur mit 50 % des üblichen Steuersatzes versteuert.
Stirbt ein Versicherungsnehmer vor dem Stichtag, wird das seitdem in der Versicherung angesparte Kapital dem Bezugsberechtigten bzw. Hinterbliebenen ausgezahlt. Damit sind die Beiträge sind in diesem Fall nicht mehr verloren wie bislang üblich.
Keine "Kasino"-Rente, kein Ersatz für gesetzliche Rentenversicherung
Zugesagte Betriebsrenten sind etwa in Deutschland auch im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sicher, weil der sog. Pensions-Sicherungsverein (PSV) eintritt. Wenn das Versicherungskapital ganz oder teilweise wegen der höheren Rendite in Aktien angelegt wird, ist ein Schutz des Wertes der künftigen Leistungen nicht mehr ganz so einfach. Hier sind jedoch ähnlich wie bei "Riester" gewisse Schutzmechanismen und Optionen je nach Alter und Risikofreude des Vorsorgenden eingebaut.
Wie Finanzminister Jean-Claude Juncker betonte, handelt es sich hier um ein Spar - und Renteninstrument, das keinesfalls die staatliche Rente ganz oder teilweise ersetzen soll. Es handele sich vielmehr um eine absolut freiwillige und komplementäre vermögensbildende Maßnahme. Darin unterscheide sich das Konzept klar von der deutschen "Riester"-Rente, mit die demografischen Probleme in der Zukunft kompensiert werden sollen.
Die Luxemburger Gewerkschaften sind indes eher skeptisch und befürchten, dass damit doch ein Einstieg gefunden werden soll, dem gesetzlichen Rentensystem auf Dauer das Wasser abzugraben.
Zumindest lässt sich ein zentraler Kritikpunkt kaum widerlegen: Diese Zusatzrente basiert auf dem Prinzip der Steuerermäßigung. Profitieren davon kann also nur, wer 1. genügend Steuern zahlt und 2. die Beiträge von seinen Konsumausgaben abzweigen kann. Die Gewerkschaften sähen daher lieber das Projekt der sog. "Negativsteuer" verwirklicht.