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Forum / Allgemeines

Jobwechsel während 2002 nach Deutschland  

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Tobzi
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21 Jahren  ago  

Hallo zusammen, super dass es hier so ein Forum gibt. Ich stehe nämlich etwas verlassen da mit meiner Frage. Also, mein Frage ist:

- Job in Luxemburg 01.01.2002 bis 31.10.2002 (10 Monate) - Wohnung in Trier 10.04.2002 bis 19.11.2002 (Nebenwohnung!) - Job in Deutschland 01.11.2002 bis heute

Wie verhält es sich mit der Lohnsteuererklärung in Deutschland für die 2 Monate im Jahr 2002 ?

- Muss ich eíne Lohnsteuererklärung für 2002 machen? - Wenn ja, was muss ich bei der Lohnsteuererklärung beachten? - Muss ich befürchten, dass ich etwas nachzahlen muss? - Wie wirken sich die ersten 3 Monate + 10 Tage, in denen ich keinen angemeldeten Wohnsitz in Trier hatte, aus?

Ich hoffe ich habe das gut genug erklärt. Bin für jeden Rat dankbar. Gruß T.


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Jack
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21 Jahren  ago  

Hallo T.

wenn du in Deutschland wohnst, auch wenn du dort nicht immer arbeitst, musst du dort eine Steuererklärung abgeben und zwar mit deinem gesamten Welteinkommen. Deswegen musst du für 2002 eine Steuererklärung machen. zu beachten ist das du deinen Bruttoarbeitslohn aus Luxemburg ansetzt, du kannst allerdings deine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle dort abziehen. Von den Einkünften aus Luxemburg wird nur der Progressionsvorbehalt berechnet, daher könnte es schon sein das du ein paar steuern nachbezahlen musst. Muss man im einzelfall ausrechnen. Die Zeit in der du nicht in Deutschland gewohnt hast wirkt sich meiner Meinung nach nicht so gravierend aus, allerdings musst du auch auf der zweiten Seite der Steuererklärung angeben in welchem Land du gearbeitet hast bzw. wieviel du dort verdient hast. Ich hoffe ich konnte dir einwenig weiterhelfen.

Gruss

J.


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Tobzi! Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen L und D musst Du das Einkommen, für das in L schon Lohnsteuer einbehalten worden ist, nicht mehr in D ein zweites Mal versteuern. In einem Fall wie Deinem mit Wechsel mitten im Steuerjahr kommen jedoch noch zwei Dinge ins Spiel. 1. Der monatliche Einbehalt der Lohnsteuer durch Deinen jeweiligen Arbeitgeber (in L wie in D) geht bei der Berechung der einzubehaltenden Lohnsteuer von der Fiktion aus, dass Dein Jahreseinkommen 12mal das jeweilige Monatseinkommen beträgt. Also wurden Dir in L 12mal Dein L-Monatsgehalt Lohnsteuer einbehalten, obwohl Du nur 10 Monate Gehalt in L bezogen hast. Nach Adam Riese solltest Du damit in L mehr Lohnsteuer gezahlt haben, als notwendig; sollte man per Antrag zurückfordern. (Die Werbungskosten für Weg zum Arbeitsplatz sind pauschal in der Lohnsteuerkarte L erfasst; wenn Wohn- und Arbeitsplatz richtig eingetragen sind). 2. In D wird das Einkommen aus L zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen (Progressionsvorbehalt). Das würde bewirken, dass Du für das Einkommen in Deutschland in einen höheren Steuersatz gerätst, falls das Gehalt in Luxemburg im Monatsschnitt höher liegt als das in Deutschland (denn auch in D wird die Lohnsteuer einbehalten unter der Annahme, dass 12mal das Monatsgehalt das Jahreseinkommen darstellt. Mehr darüber war schon mal in einem Beitrag hier zu lesen: „Wer mitten im Jahr anfängt, dem wird zuviel abgezogen!“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=41 ACHTUNG: Was ich zuvor gesagt habe, basiert auf der Voraussetzung, dass der Hauptwohnsitz für das restliche Steuerjahr in D ist! Du redest jedoch von einer „Nebenwohnung“ in Trier! Wenn nach wie vor Dein „domicile“ in Luxemburg ist, bist du luxemburgischer Grenzgänger nach Deutschland. Dein Gesamt-Welteinkommen musst Du dann in L erklären (wobei ich in L mit einer Steuerrückzahlung rechnen würde, da Du nicht 12 Monate im Jahr voll beschäftigt warst). Von der in Deutschland einbehaltenen Lohnsteuer etwas zurückzubekommen, sind die Aussichten wahrscheinlich nicht so hoch. Ein Gesichtspunkt wäre hier der Aufwand für „doppelte Haushaltsführung“ und „Arbeitswegkosten“, die hier evtl. in die Rechnung einfließen..


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Tobzi
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21 Jahren  ago  

Hm. Also ersteinmal danke schön für die ausführlichen Antworten!!! Es ist sehr nett dass ihr euch so viel Mühe gebt.

Ich habe glaube ich etwas vergessen, bzw. mich nicht deutlich genug ausgedrückt:

- Job in Luxemburg 01.01.2002 bis 31.10.2002 (10 Monate) während dessen ich in Deutschland (bei Köln) wohnte. Ich hatte die erste Zeit noch keine Wohnung in Trier. - Wohnung in Trier 10.04.2002 bis 19.11.2002 (Nebenwohnung!) - Job in Deutschland 01.11.2002 bis heute, wohnte dann wieder in der Nähe von Köln.

zu 2.: Ich habe in Luxemburg monatlich (als Beispiel) 1800 Euro netto erhalten. Mit dem Wechsel nach Deutschland hat sich mein Nettogehalt nicht geändert. Das bedeutet doch, dass ich in Luxemburg ein niedrigieres Brutto hatte als ich jetzt ab dem 01.11.2002 in Deutschland erhalte (wegen der höheren Abgaben in D). Wie wirkt sich das auf die Lohnsteuererklärung 2002 aus, die ich ja scheinbar auf jeden Fall machen muss (in D) ? Besteht dann immer noch die Gefahr, dass ich nachzahlen muss?

Danke!!


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Also doch ein deutscher Grenzgänger! Ich vermute, falls überhaupt eine Nachzahlung erforderlich sein wird, dass diese minimal sein wird. Denn diese kann sich ja nur auf die relativ geringe Beschäftigungszeit in D beziehen. Also erhöht sich der deutsche Steuersatz wegen des Progressionsvorbehalts evtl. von x auf x+y, aber nur bezogen auf das in D erzielte Einkommen. Dann kann jedoch in D ganz schön Werbungskosten wegen Arbeitsweg und doppelter Haushaltsführung geltend gemacht werden. Andererseits erscheint in L eine Lohnsteuerrückerstattung möglich, da ja nur 10 Monate gearbeitet wurden. Als Single, der wie es scheint, ggf. über 90% seines Einkommens in L erzielt hat, kann vielleicht die gesamte Einkommensteuer in L erklärt werden - das müsste dann allerdings mit spitzem Stift nachgerechnet werden. Vermutlich doch eine Sache für einen Steuerberater!


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Tobzi
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21 Jahren  ago  

Danke. Dann suche ich jetzt einen guten Steuerberater, der sich mit der Materie auskennt. Wer hat einen Tip für mich? An wen soll ich mich wenden?


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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21 Jahren  ago  

Ruf an Wolfgang Schnarbach Vertreter der OGBL (Gewerkschaft Lux.)für deutsche Grenzgänger. Tel. 0049 6527 1239 Fax: 0049 6527 93 38 61 Der kennt einen "privaten" Steuerberater hier in Luxemburg. Dieser Mann war früher als Banker tätig und beschäftigt sich jetzt mit Steuererklärungen. Aber es dürfte dir nicht viel passieren. Denn es wird immer mit dem "Welteinkommen" gerechnet. Viel Glück ex-Grenzgänger!!!


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Tobzi
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21 Jahren  ago  

Hallo Jumbo, danke danke danke, ich werde diesen Herrn mal anrufen, endlich mal ein Licht am Ende dieses Paragraphendschungels....

Tobias


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Tobzi
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21 Jahren  ago  

Hallo Jumbo, leider erreich ich unter dieser Telefonnummer niemanden 🙁 Könntest du dich nochmal kurz melden? Vielen Dank!!! Tobzi [email protected]