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Forum / Allgemeines

Jobwechsel LUX -> D  

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Igel
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21 Jahren  ago  

Hallo, ich bin kurz davor, den Job wieder nach D zu wechseln. Da ich mich noch in der Probezeit befinde (bis 31.12.2003), steht in meinem Lux. Arbeitsvertrag, dass ich eine Kündigungsfrist von 15 Tagen habe. Sind es Kalender- oder Arbeitstage gemeint? Danke und Grüsse an alle.


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Also ich würde davon ausgehen, dass „15 Tage“ hier soviel wie „2 Kalenderwochen“ bedeuten, wie das im französischen Sprachgebrauch halt so üblich ist. Die Kündigung soll sowieso schriftlich erfolgen. Ich würde daher dann vorschlagen, auf die Form des Einschreibebriefes zu verzichten und stattdessen ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen und sich den Empfang der schriftlichen Kündigung auf einem Doppel derselben mit Unterschrift bestätigen zu lassen. Wenn beide Seiten einverstanden sind, sollten auf diese Weise keine Probleme auftreten.


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Igel
56 Messages

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21 Jahren  ago  

"Wenn beide Seiten einverstanden sind, sollten auf diese Weise keine Probleme auftreten" das ist eben wovor ich ein bisschen Angst haben... was könnte im schlimmsten fall passieren?


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Es ist mir völlig unklar, wovor man hier Angst haben sollte. Vielleicht ist der Chef persönlich enttäuscht .. na denn! Im Allgemeinen ist kein Beschäftigter unersetzbar. (Vielleicht stellen Sie ihm per Inserat im Grenzgänger-Forum einen Ersatzmann?! Kleiner Scherz!) Im allerschlimmsten Fall, d.h. wenn man einfach auf eigene Faust nicht mehr zur Arbeit erscheint, kann er wohl Schadensersatz wegen Vertragsverletzung verlangen. Aber wenn man seine Absicht auf Vertragsbeendung ihm vorher formell gültig erklärt, muss er diesem wohl oder übel zustimmen. Strittig ist dann nur noch der genaue Termin. Also riskiert man, ein paar Tage länger in der alten Firma zu arbeiten, als man möchte (und dem Chef zu demonstrieren, dass man einen eigenen Willen hat!). Das größte Risiko überhaupt ist hier wohl, dass man beide Jobs gleichzeitig los ist - den alten und den neuen. Was ich gesagt habe, gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass keine besonderen oder zusätzlichen Abmachungen getroffen worden sind, die evtl. hier eingreifen.