Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich dem anteiligen Jahresurlaub wenn man in Mutterschutz geht: Im "Code du Travail" heisst es unter Art.L.332-3 (3) "La période du congé de maternité est assimilée à une période de travail effectif donnant droit au congé annuel de récréation. ..." Verstehe ich das richtig, dass die 8 Wochen Mutterschutz vor der Geburt und die 8 (bzw.12) Wochen nach der Geburt anteilig zum Jahresurlaubsanspruch dazu gerechnet werden? Wäre nett wenn mir jemand das bestätigen könnte oder mir sagen könnte, ob ich auf dem falschen Dampfer bin. Ich wäre mir nämlich gerne sicher bevor ich mein Chef damit konfrontiere... Danke!!
Alle Diskussionen ansehen
MOBILE APPS
Laden Sie die Grenzgänger-App herunter, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
Wählen Sie Ihren Store aus:
Apple Store
Scannen Sie den QR-Code
Play Store
Scannen Sie den QR-Code
DIE MEISTEN GELESENEN
Verbrauch
Diesel wird in Luxemburg billigerGesellschaft
Die ALEBA positioniert sich in der Rentendebatte